Studiengebühren: Deutschland angezeigt bei der UN

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Kalt erwischt: Studierende bezichtigen Deutschland bei der UN fortgesetzter Rechtsverstoesse Einschaltung des UN-Sozialrates wegen Bruch des Paktes ueber wirtschaftliche , kulturelle und soziale Rechte

(Berlin) Zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen hat heute der freie zusammenschluss von Studentinnenschaften (fzs) in einer Pressekonferenz angekuendigt, gegen die fortgesetzte Verletzung internationaler Vertraege durch die Laender der Bundesrepublik Deutschland Beschwerde einzulegen. Der 1976 ratifizierte Vertrag ueber wirtschafliche, kulturelle und soziale Rechte sieht vor, dass Deutschland ein unentgeltliches Bildungssystem, wozu auch explizit die Hochschulbildung gehoert, entwickeln muss. Nachdem bereits seit den siebziger Jahren keine solchen Gebuehren mehr erhoben wurden, muessen die beschlossenen Gesetze in den Laendern zur Einfuehrung von Studiengebuehren als offener Affront gegen das Voelkerrecht und Menschenrechte gewertet werden.

"Bereits 1998 und 2001 wurde Deutschland wegen seines Abweichens von den Zielen des Paktes vom Kontrollrat ermahnt. In diesem Jahr hat Deutschland gar keinen Bericht zur Bildungssituation abgeliefert. Daher werden nun Studierende und ihre BuendnispartnerInnen ueber die Lage im Bildungssystem berichten" erlaeuterte Mike Niederstrasser vom Aktionsbuendnis gegen Studiengebuehren (ABS) nach der Vorstellung der Beschwerde an den Hochkommissar der UN. Gemeinsam mit Gewerkschaften, Menschrechtsorganisationen und dem fzs wird das ABS daher in den naechsten Monaten einen Bericht ueber soziale Ausgrenzung vom Bildungszugang und die fortschreitenden Einschraenkungen bei der Verwirklichung des Paktes und der in ihm gewaehrten Rechte erarbeiten.

Der Wirtschafts- und Sozialrat ist nach dem Vertrag die zustaendige Instanz, ueber die Einhaltung des Vertrages zu wachen. Im "Studiengebuehrenurteil" (1/03 RdNr. 72) hatte das Bundesverfassungsgericht betont, dass die Laender auch in der Frage ueber Studiengebuehren internationale Vertraege zu beachten haetten. Aufgrund der Vervielfachung des BIP in den Jahren seit Unterzeichnung des Paktes entfaellt aber auch eine wirtschaftliche Notlage als Argument fuer eine Einfuehrung von solchen Zugangshuerden.

"Kommt der Rat zum Ergebnis, dass Deutschland gegen den Pakt verstoesst, waere das nicht nur hinsichtlich der Rolle als internationaler Verteidiger der Menschenrechte problematisch. Vielmehr muessten dann auch die Verwaltungsgerichte dieses Verdikt beachten." so Konstantin Bender vom Vorstand des fzs, der die Veranstaltung mitinitierte."Es scheint, als haben wir Deutschland hier kalt erwischt, da der Pakt und die internationalen Verpflichtungen in den Ueberlegungen bislang kaum eine Rolle gespielt hat." so Bender weiter.

Christiane Schmidt, Geschaeftsfuehrerin des ABS, ergaenzte: "Die strikte Ignoranz gegenueber dem Menschenrecht auf Bildung, die Deutschland regelmaessig durch die Sozialerhebung des DSW, aber auch durch die PISA-Studie und die Erhebungen zum Hochschulzugang und Studienabbruch des HIS nachgewiesen wird, muss endlich oeffentlich zur Sprache gebracht werden."

Bereits in seinen Stellungnahmen, in denen der UN-Ausschuss auch Kanada und England fuer die Studiengebuehren ruegte, forderte der Ausschuss auf, dass das innerstaatliche Bewusstsein fuer den Pakt und die durch ihn begruendeten Rechte gestaerkt werde. Daher begruesst das ABS ausdruecklich diese Initiative. Mit der Uebergabe des Berichtes an den Sozialrat der UN und dessen Debatte ist im Fruehjahr 2007 zu rechnen. 15.1206

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