Hartz IV: Preise für Schulmaterialen stark angestiegen – die Teilhabeleistungen jedoch nicht

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Die steigende Inflation ist vor allem bei den Lebenshaltungskosten spürbar. Hartz IV Beziehende müssen derzeit rein rechnerisch sechs Tage hungern, wie eine einfache Rechnung zeigte, weil der Posten Lebensmittel in den Regelleistungen nicht mehr ausreicht, um die Teuerungsrate auszugleichen. Familien müssen nun zusätzlich auch mit stark steigenden Kosten für Schulmaterialen kämpfen.

Deutlich gestiegende Preise für Schulmaterialen

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, müssen Eltern für ihre Kinder deutlich mehr den Kauf von Schulmaterialien ausgeben, als noch im Vorjahr.

Wie (Destatis) berechnete, erhöhten sich die Preise für Schulhefte und Zeichenblöcke im Juli 2022 um 13,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat und damit stärker als die Verbraucherpreise insgesamt. Diese stiegen im selben Zeitraum um 7,5 Prozent.

Verbraucher müssen zudem im Juli 2022 für Stifte und Farbkästen sowie für Füller und Füllerpatronen 5,2 Prozent mehr zahlen als noch im Juli 2021. Die Preise für Schulranzen lagen 4,7 % über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Bildungs- und Teilhabepaket

Zwar gibt es nach § 28 SGB II jährlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 154,50 Euro für Hartz IV Beziehende, um die Kosten bei der Einschulung und später bei Anschaffungen oder Klassenfahrten zu decken, aber gemessen an den tatsächlichen Kosten ist das deutlich zu wenig. Der Hartz IV-Regelsatz sieht zudem für Bildungsmaterialien von Schulkindern nur 79 Cent im Monat vor.

Antrag auf Mehrbedarf stellen

Betroffene Familien ist zu empfehlen einen Mehrbedarf beim zuständigen Jobcenter beantragen, um die tatsächlichen Aufwendungen finanzieren zu lassen. Dazu haben wir hier einen Hilfeartikel veröffentlicht. Denn hier findet eine deutliche Unterdeckung im Gegensatz zu den tatsächlichen Aufwendungen statt.