Hartz IV: Mehr Sperrzeiten und Sanktionen

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Weniger Erwerbslose, tendenziell mehr Sperrzeiten und Sanktionen bei Hartz IV: Die Sanktionspraxis im SGB II und SGB III sowie die erfolgreiche Gegenwehr Erwerbsloser

05.06.2011

Zwei kleine Anfragen von Katja Kipping u. a. der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung brachten die schockierenden Dimensionen der rechtswidrigen Sanktionspraxis beim Arbeitslosengeld I und bei Hartz IV zutage – trotz sinkender Erwerbslosenzahlen steigen tendenziell die Sanktionen gegen Erwerbslose.

Unten findet sich die pdf-Datei mit der Übersicht über die Ausmaße der Sanktionspraxis trotz sinkender Erwerbslosenzahlen und sehr wenig vorhandener Erwerbsarbeitsstellen. Aber auch der rechtliche Erfolg der Gegenwehr Erwerbsloser gegen die rechtswidrige Sanktionspraxis im Bereich des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch wird dokumentiert. Dazu auch der Beitrag von Fabian Lambeck im Neuen Deutschland.

Das Theorem der Arbeitslosigkeitsfalle, welches auch Begründung der Hartz-IV-Gesetzgebung war, wird in diesem aufschlussreichen Beitrag im Neuen Deutschland anhand einer neuen Studie kritisiert. Belegt wird in dieser Studie von Georg Vobruba (Universität Leipzig) und Sonja Fehr (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung), dass die Hartz-IV-Aktivierungsideologie offensichtlich auf einer falschen Annahme beruht. Sie dient letztlich nur – wie die o. g. Auswertung der Antworten der Bundesregierung zeigt – als Begründung der grundrechtswidrigen Sanktionspraxis. PDF Datei. (Katja Kipping)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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