Hartz IV: Leipzig zahlt zu geringe Mietkosten

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Hartz IV: Leipzig zahlt seit Jahren zu geringe Mietkosten

24.04.2011

Laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung (LVZ) zahlt die Stadt Leipzig seit Jahren zu geringe Kosten der Unterkunft (KdU) für Hartz-IV-Bezieher. Vor den Sozialgerichten konnten Betroffene bereits in zahlreichen Fällen höhere Mietzahlungen erwirken. Sozialrechtsexperten sehen daher für eine Vielzahl von Arbeitslosengeld II Beziehern gute Chancen, ebenfalls höhere Mietzuschüsse vor Gericht zu erwirken.

Der Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) rechnet daher mit einer Klagewelle und Nachzahlungen von mehreren Millionen Euro. Die Richter an den Sozialgerichten forderten die Stadtverwaltung dringend auf, die Kosten der Unterkunft neu zu berechnen und damit angemessene Heiz- und Mietkosten zu schaffen. Hierfür sei die Wohngeldtabelle des Bundes eine adäquate Vorlage. Derzeit verwenden die Hartz-IV-Behörden einen Vorlage, die bereits über sieben Jahre alt ist. Von Seiten der Kommune war zu erfahren, dass bereits ein „neues Konzept erarbeitet wurde“. Diese befinde sich nun in der internen Abstimmungs- und Bearbeitungsphase. Betroffene sollten sich jedoch hinhalten lassen, sondern tatsächliche Mietkosten notfalls einklagen. (gr)

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