Hartz IV Kürzungen kündigen sich an

Bei der Neuberechnung der Hartz IV Regelsätze sollen Grundbedarfe wie Tabak und Alkohol weg fallen.

Laut internen Berichten aus Regierungskreisen plant die Bundesregierung Tabak und Alkohol aus dem Hartz IV Regelsatz zu streichen. Das passt auch zu den Verlautbarungen, den Regelsatz zukünftig nur noch "Basisgeld" zu nennen. Insgesamt hat nach der alten Berechnung ein alleinstehender Erwachsener für den Posten "Ernährung und Getränke" 135,48 Euro pro Monat zu Verfügung. Werden nun Alkoholische Getränke und Tabakwaren aus dem ALG II Regelsatz heraus gerechnet, wird der Anteil "Ernährung" um insgesamt 14 Euro gesenkt. Denn für alkoholische Getränke sind im Monat 7,50 Euro angedacht und für Tabakwaren 6,24 Euro.

Die FDP-Politikerin Birgit Homburger hatte bereits die Hartz IV Kürzung angekündigt und sagte gegenüber der Rheinischen Post (RP): "ob alles, was derzeit zum Grundbedarf gehört, tatsächlich Grundbedarf ist", müsse noch einmal diskutiert werden. Eine entgültige Entscheidung, ob die Posten "Tabak" und "Alkohol" gestrichen werden, soll in ca. zwei Wochen gefällt werden. Denn dann liege die die Auswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor. Das könnte bedeuten, dass beide Posten gestrichen werden, wenn ansich der Regelsatz laut EKS höher liegen müsste. So versucht die Bundesregierung den sehr niedrigen Regelsatz herunter zurechnen, um möglichst keinen Armutsfesten Regelsatz zahlen zu müssen.

Nun werden viele Nicht-Betroffenen sagen, was haben solche Posten wie Alkohol oder Tabakwaren überhaupt im Hartz IV Satz verloren? Ganz einfach, der Regelsatz reicht kaum aus, um eine sinnvolle Ernährung zu garantieren. Oder kommen Sie mit 4,34 Euro pro Tag aus? (sb)

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