Das Bundesland Sachsen will Schulanfängern und deren Eltern einen sogenannten “Zuckertüten-Scheck” in Höhe von 100 Euro überreichen. Hartz-IV-Kinder sind allerdings zu arm, um den Zuschuss zu erhalten.
Zuckertüten-Zuschuss für alle Schulanfänger
Zunächst für die nächsten 3 Jahre soll es jedes Jahr für Kinder, die neu eingeschult werden, einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Kind geben. Mit dem Geld sollen Unterrichtsmaterialien wie Hefte, Bücher und Stifte gekauft werden. Für die kommenden drei Jahre sind hierfür je rund 4,5 Millionen Euro veranschlagt.
Kinder aus Hartz-IV-Familien ausgeschlossen
Berechtigt sind alle Kinder, egal ob sie aus einem besserverdienenden Haushalt kommen oder deren Eltern Geringverdiener sind. Allerdings sind von diesem Zuschuss ABC-Schützen aus Hartz-IV-Familien ausgeschlossen.
Denn das Jobcenter wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den “Zuckertüten-Scheck” auf bereits ausgezahlte Hartz-Leistungen anrechnen und somit gleich wieder als “Überzahlung” abziehen.
Das das nicht ausgeschlossen ist, zeigt gerade das Beispiel Kassel. Hier zahlt die Stadt auf Antrag aktuell pro Person eines Haushalts einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 75 Euro aus.
Die Jobcenter sind nämlich gerade dabei – in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit – den Energiekostenzuschuss wieder einzukassieren.
Mehr noch, den Betroffenen wird sogar vorgeworfen, den Zuschuss nicht gemeldet und damit einen “Pflichtverstoß” begangen zu haben. Aus diesem Grund werden aktuell sogenannte “Anhörungsbögen” seitens der Ämter fleißig verschickt. Wir berichteten darüber hier.
So wird es nunmehr passieren, dass auch die Kinder aus Grundsicherungsfamilien in Sachsen leer ausgehen, ganz im Gegensatz dazu Kinder, deren Mütter ihre Kinder tagtäglich mit dem SUV zur Schule fahren, weil Bus und Bahn “zu teuer” sind.
Landesregierung könnte gegensteuern
Noch ist allerdings nicht das letzte Wort gesprochen. Sachsen Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen könnten noch dafür sorgen, dass der “Zuckertüten-Scheck” auch an armutsbetroffene Hartz-4-Familien ausgezahlt wird.
Hierzu muss ein Erlass verfasst werden, der ausdrücklich eine Anrechnung auf Hartz-4-Leistungen ausschließt. In Kassel hatte man es versäumt, einen solchen Erlass zu verfassen, obwohl der Oberbürgermeister versprach, dass der Zuschuss allen Bürgern zustehe. Weil es dieser aber fehlte, machten sich die eifrigen Ämter an die Arbeit und verschickten Anhörungsbögen mit Kürzungsbescheiden.
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