Jobcenter Kassel nimmt Hartz IV Beziehern Energie-Zuschuss wieder weg

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Unbรผrokratisch wollte die Stadt Kassel vorangehen, um mit einem einmaligen Zuschuss in Hรถhe von 75 Euro pro Einwohner die steigenden Energiekosten abzumildern. Doch das Jobcenter stellt sich quer und sammelt das sogenannte Einwohnerโ€Energieโ€Geld (EEG) gleich wieder ein.

Jobcenter schickt Anhรถrung zur รœberzahlung

Karin D., alleinerziehende Mutter und auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen, hat sich รผber das neue Einwohnerโ€Energieโ€Geld in Hรถhe von 75 Euro pro Person gefreut. Ein paar Tage spรคter schrieb das Jobcenter allerdings, es wolle eine โ€žAnhรถrung zur รœberzahlungโ€œ vornehmen.

“Ich habe mich wie eine Verbrecherin gefรผhlt”, klagt Karin D. Das Jobcenter behauptet nรคmlich, ich hรคtte mit dem Einwohnerโ€Energieโ€Geld ein Einkommen erhalten, das ich nicht angegeben hรคtte”. Nun sollen ihr die Leistungen gekรผrzt werden, berichtet die Betroffene.

Hartz IV Leistungen werden gekรผrzt

Dabei sollen mit dem Zuschuss vor allem diejenigen unterstรผtzt werden, die kaum wissen, wie sie finanziell den Monat รผberstehen kรถnnen. Durch die Teuerungsraten und steigenden Energiekosten wissen viele Hartz IV Beziehende nicht mehr, wie sie ihre Familie durch den Monat durchbringen sollen.

“Es macht mich einfach fassungslos”, sagt Karin D. Sie habe sich รผber den Zuschuss in Hรถhe von insgesamt 150 Euro fรผr sich und ihr Kind sehr gefreut.

Das zustรคndige Jobcenter hingegen will nun die Leistungen fรผr den Monat kรผrzen, in dem der Energie-Zuschuss eingegangen ist oder aber den Eingang der Zahlung fรผr den nรคchsten Monat verrechnen.

Hartz IV Bezieher wรผrden bei Nichtmeldung “grob fahrlรคssig” handeln

Damit aber nicht genug. Das Jobcenter ist zudem der Auffassung, dass die alleinerziehende Mutter “grob fahrlรคssig” gehandelt habe, weil sie den Geldeingang nicht rechtzeitig der Leistungsbehรถrde gemeldet habe. Nun wird ihr sogar ein “PflichtverstoรŸ” vorgeworfen.

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Millionรคre dรผrfen den Zuschuss behalten, Hartz IV Beziehende nicht

Dabei hatte Kassels Oberbรผrgermeister Christian Geselle noch vor einigen Worten versprochen, dass das sogenannte Einwohnerโ€Energieโ€Geld (EEG) allen Bรผrgern Kassels zur Verfรผgung stรผnde. Wer einen Antrag stellt, egal ob Rentner, Student, Hartz IV Bezieher, Gering- oder Vielverdiener, kรถnne den Zuschuss erhalten, hieรŸ es.

Nun aber ist es offenbar so, dass der Millionรคr das Energieโ€Geld behalten kann, aber Hartz IV Beziehende dem Amt den Zuschuss melden und gleich wieder abgeben mรผssen. Der Oberbรผrgermeister hรคlt damit nicht seine Zusage ein, die noch kurz vor dem Wahlkampf getroffen wurde.

Prรผfung habe ergeben: SGB II Bezieher mรผssen Zuschuss als Einkommen angeben

Das Jobcenter teilte auf Anfrage mit, dass nach einer ausfรผhrlichen Prรผfung durch die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur fรผr Arbeit sowie der Zentrale der Bundesagentur fรผr Arbeit in Rรผcksprache mit dem Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales der Zuschuss bei Hartz IV voll angerechnet werden muss. Das Energiegeld sei grundsรคtzlich als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen, es lรคge insbesondere keine Privilegierung gem. ยง 11a SGB II vor.

Die Behรถrde will nun alle Leistungsbeziehende anschreiben und dazu auffordern, das EEG als Einkommen zu melden. Im Ergebnis lรคsst sich daher sagen, dass gerade die Menschen, die bitter nรถtig einen Zuschuss benรถtigen, nun doch leer ausgehen.