Jobcenter Kassel nimmt Hartz IV Beziehern Energie-Zuschuss wieder weg

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Unbürokratisch wollte die Stadt Kassel vorangehen, um mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 75 Euro pro Einwohner die steigenden Energiekosten abzumildern. Doch das Jobcenter stellt sich quer und sammelt das sogenannte Einwohner‐Energie‐Geld (EEG) gleich wieder ein.

Jobcenter schickt Anhörung zur Überzahlung

Karin D., alleinerziehende Mutter und auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen, hat sich über das neue Einwohner‐Energie‐Geld in Höhe von 75 Euro pro Person gefreut. Ein paar Tage später schrieb das Jobcenter allerdings, es wolle eine „Anhörung zur Überzahlung“ vornehmen.

“Ich habe mich wie eine Verbrecherin gefühlt”, klagt Karin D. Das Jobcenter behauptet nämlich, ich hätte mit dem Einwohner‐Energie‐Geld ein Einkommen erhalten, das ich nicht angegeben hätte”. Nun sollen ihr die Leistungen gekürzt werden, berichtet die Betroffene.

Hartz IV Leistungen werden gekürzt

Dabei sollen mit dem Zuschuss vor allem diejenigen unterstützt werden, die kaum wissen, wie sie finanziell den Monat überstehen können. Durch die Teuerungsraten und steigenden Energiekosten wissen viele Hartz IV Beziehende nicht mehr, wie sie ihre Familie durch den Monat durchbringen sollen.

“Es macht mich einfach fassungslos”, sagt Karin D. Sie habe sich über den Zuschuss in Höhe von insgesamt 150 Euro für sich und ihr Kind sehr gefreut.

Das zuständige Jobcenter hingegen will nun die Leistungen für den Monat kürzen, in dem der Energie-Zuschuss eingegangen ist oder aber den Eingang der Zahlung für den nächsten Monat verrechnen.

Hartz IV Bezieher würden bei Nichtmeldung “grob fahrlässig” handeln

Damit aber nicht genug. Das Jobcenter ist zudem der Auffassung, dass die alleinerziehende Mutter “grob fahrlässig” gehandelt habe, weil sie den Geldeingang nicht rechtzeitig der Leistungsbehörde gemeldet habe. Nun wird ihr sogar ein “Pflichtverstoß” vorgeworfen.

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Millionäre dürfen den Zuschuss behalten, Hartz IV Beziehende nicht

Dabei hatte Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle noch vor einigen Worten versprochen, dass das sogenannte Einwohner‐Energie‐Geld (EEG) allen Bürgern Kassels zur Verfügung stünde. Wer einen Antrag stellt, egal ob Rentner, Student, Hartz IV Bezieher, Gering- oder Vielverdiener, könne den Zuschuss erhalten, hieß es.

Nun aber ist es offenbar so, dass der Millionär das Energie‐Geld behalten kann, aber Hartz IV Beziehende dem Amt den Zuschuss melden und gleich wieder abgeben müssen. Der Oberbürgermeister hält damit nicht seine Zusage ein, die noch kurz vor dem Wahlkampf getroffen wurde.

Prüfung habe ergeben: SGB II Bezieher müssen Zuschuss als Einkommen angeben

Das Jobcenter teilte auf Anfrage mit, dass nach einer ausführlichen Prüfung durch die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit sowie der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Rücksprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Zuschuss bei Hartz IV voll angerechnet werden muss. Das Energiegeld sei grundsätzlich als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen, es läge insbesondere keine Privilegierung gem. § 11a SGB II vor.

Die Behörde will nun alle Leistungsbeziehende anschreiben und dazu auffordern, das EEG als Einkommen zu melden. Im Ergebnis lässt sich daher sagen, dass gerade die Menschen, die bitter nötig einen Zuschuss benötigen, nun doch leer ausgehen.

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