Hartz IV: Jobcenter verlangt Führungszeugnis

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Immer wieder: Rechtswidriges aus dem Hause Jobcenter

Drogentests, Psychologische Gespräche und Santionsmaßnahmen zur vermeintlichen "Erziehung" des erwerbslosen "Delinquenten". Das alles ist bei Hartz IV mittlerweile "normal" und wird von Millionen von Leistungsberechtigten schweigend hingenommen. Nun gehen einige Jobcenter dazu über, "erweiterte Führungszeugnisse" von Arbeitslosengeld II Beziehern zu verlangen. Eine "Verfolgungsbetreuung" mit immer weitreichenderen Befügnissen, die eine Gewaltteiligung bereits lange missachtet.

Immer mehr Jobcenter gehen offenbar dazu über, sogenannte Führunsgzeugnisse von Hartz IV Beziehern zu verlangen. Die Behörden begründen ihr Verlangen, dass nicht selten mit der Androhung von Geldkürzungen erfolgt, mit der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Dabei greifen die Jobcenter allerdings in das Sozialgeheimnis ein. Darin heißt es nämlich: "Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden" (§ 35 SGB I Sozialgeheimnis). Schon einmal war die Bundesagentur für Arbeit zu weit gegangen, als die Weisungen zur Obsavation von Hartz IV Empfängern heraus gab. Doch durch unsere Intervention musste die BA schließlich die Weisung zurücknehmen. Tipp: Wer seinen Bescheid überprüfen lassen will, kann das hier kostenlos tun. (sb)

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