Hartz IV Gesetze sind reine Spargesetze

Lesedauer 2 Minuten

Linkspartei: Hartz-Gesetze sind reine Spargesetze
Zur von seiten der Koalition angekündigten Schaffung öffentlich geförderter Beschäftigung und zu den Ergebnissen einer Kleinen Anfrage der Linksfrak­tion im Bundestag zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit (Drs. 16/3732) erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klaus Ernst am selben Tag:

Die Bundesregierung rechnet 2007 mit einem Anstieg der Anzahl der Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II. Dies geht aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hervor. Der Grund hierfür liegt laut Bundesregierung darin, daß 2007 die Verkürzung der Dauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose ab 45 Jahren durch die Hartz-Reformen erstmals wirksam werde. Gleichzeitig sanken die Ausgaben für Arbeitslosengeld I und II gegenüber dem Vorjahr bis Ende November 2006 um ?? Prozent (2,5 Milliarden Euro). Allein die Ausgaben für Arbeitslosengeld I minderten sich um 3,7 Milliarden Euro.

Die Hartz-Gesetze sind reine Spargesetze. Sie fördern Langzeitarbeitslosigkeit und erhöhen das Risiko gerade für ältere Arbeitslose. Die These von der Kostenexplosion bei Hartz IV ist ein Ammenmärchen, wie die Bundesregierung nun selbst bestätigt. Dies dient nur dazu, Erwerbslosen ihre berechtigten und notwendigen Ansprüche zu verweigern. Es ist dringend geboten, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere zu erweitern, um das erhöhte Risiko im Alter abzufedern. Die dafür benötigten Mittel sind ausreichend vorhanden.

Die Bundesregierung muß endlich ihre Anstrengungen zum nachhaltigen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit verstärken. Die angekündigte Schaffung von 100000 Stellen öffentlich geförderter Beschäftigung ist dabei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Immerhin greift die Koalition damit erneut einen Vorschlag der Linken auf. DIE LINKE. hat die Bundesregierung bereits im September in einem Antrag (Drs. 16/2504) aufgefordert, bis 2009 für insgesamt eine halbe Million dauerhafte Stellen öffentlich geförderter Beschäftigung zu sorgen. Dabei sollen diese Stellen in Vollzeit nicht unter 1400 Euro entlohnt werden.

Nicht zuletzt hat die regierungseigene Evaluation der Hartz-Gesetze erneut bestätigt, daß das derzeitige Primat der betriebswirtschaftlichen Kostenreduzierung der Bundesagentur für Arbeit dem Anwachsen von Langzeitarbeitslosigkeit Vorschub leistet. Die Hartz-Gesetze müssen weg! Zu dieser Erkenntnis käme selbst die Bundesregierung, würde sie ihre eigenen Studien lesen. (29.12.06)

Lesen Sie auch:
100.000 Billigjobs für Hartz IV Empfänger
DGB: Der 3. Arbeitsmarkt ist gefordert
Hartz IV: Achtung: Abfindungen & Kündigungsfristen

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...