Hartz IV: Franz Kafka & die Arge Koblenz

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Franz Kafka und die Arge Koblenz

Die folgende Geschichte ist keineswegs erfunden. Sie ist ein Beispiel wie der alltägliche Hartz IV Wahnsinn in den Argen abläuft. Wir haben bewusst den Namen des Betroffenen geändert und ebenso bewusst auf die Nennung der Namen der Argemitarbeiter verzichtet. Wer möchte kann jedoch gerne Einsicht in die Originaldokumente erhalten.

Kafka streitet mit der Arge um die Angemessenheit seiner Wohnung. Die Arge zahlt nur einen Teilbetrag der Miete, eine Wohnung die den Vorstellungen der Arge entspricht, ist in Koblenz trotz intensiver und peinlich genau dokumentierter Wohnungssuche für Kafka nicht zu finden. Der Vater von Kafka finanziert vorübergehend den von der Arge nicht finanzierten Teil der Miete. Aus „vorübergehend“ werden 3 Jahre, eine billigere Wohnung ist nicht zu finden. Der Vater ist Rentner und kann die finanzielle Unterstützung auf Dauer nicht aufbringen. Eine Übernahme des vom Vater bis dahin übernommenen Anteils der Miete wird mit der Begründung abgelehnt, Mietschulden seien bisher ja nicht entstanden und somit drohe keine Obdachlosigkeit. Die Hinweise von Kafka, dass dies aber nur eine Frage der Zeit sei, da der Vater die Differenz nicht mehr aufbringen kann, er selbst gleichzeitig aber keine „angemessene“ Wohnung findet, wurden ebenso ignoriert, wie seine Bitte um Unterstützung bei der Suche nach einer „angemessenen“ Wohnung.

Natürlich klagt Kafka vor dem Sozialgericht. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch immer noch aus. Inzwischen sind Mietschulden auch beim Vermieter entstanden, der Vermieter schaltet einen Anwalt ein, die Räumungsklage erfolgt. Kafka ist durch die drohende Obdachlosigkeit psychisch extrem gestresst. Dies fällt dem Sachbearbeiter der Arge auf. Er sieht Handlungsbedarf. Aber nicht etwa durch Übernahme der Mietschulden, nein, er möchte den Franz Kafka zu einer psychologischen Untersuchung schicken. Nicht etwa bei einem Amtsarzt sondern bei einem privaten Institut, dessen Besitzer gleichzeitig gemeinsam mit seiner Ehefrau noch eine private Berufsberatung betreibt. Beide brauchen sich um ihre Zukunft keine Gedanken zu machen, da sie ständig gut mit neuen Kunden, notfalls auch gegen deren Willen, versorgt werden. Und sicher ist es keine Seltenheit das die psychologische Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass der Betroffene eine spezielle Betreuung durch einen privaten Vermittler braucht. Wie gut, wenn man dann gleich selbst eine solche mit einer zweiten GmbH anbieten kann. Die Mittel für private Vermittlung stellt der Steuerzahler ja gerne zur Verfügung, obwohl er dafür ja eigentlich die Arge Mitarbeiter schon bezahlt. Solche paradiesische Zustände hätte sich Kafka, der als diplomierter Betriebswirt selbstständig war, auch gewünscht. Dann wäre er niemals pleite gegangen, würde zwar auch vom Steuerzahler leben, aber könnte nach außen hin als seriöser Geschäftsmann gelten und könnte statt einem Almosen richtig fette Kohle machen.

Nun gut, die Zwangszuweisung, die per Verwaltungsakt erfolgte, konnte Kafka zunächst verhindern. Das SG Koblenz sah es als rechtswidrig an, die Teilnahme an einer solchen Maßnahme per Verwaltungsakt zu erzwingen. Doch der nette Sachbearbeiter der Arge sagte sich, was stört mich schon ein vorläufiger Rechtsschutz, ich bin doch schlauer als der Richter. Kurzerhand lud er den Franz Kafka im Rahmen seiner Meldepflicht nach § 59 i. V. m. §309 SGB III zu eben der Untersuchung, die der Richter erst einmal verboten hatte.

Natürlich beschwerte sich Kafka, der sich immer mehr mit seinem großen Namensverwandten verbunden fühlte, bei dem Sozialgericht in Koblenz über diese Finte des Sachbearbeiters. Doch nun entschied der gleiche Richter, der zuvor diese Untersuchung per Verwaltungsakt abgelehnt hatte, Kafka müsse dort hin gehen. Eine Einladung nach § 59 i. V. m. §309 SGB III sei kein Verwaltungsakt und er könne folglich auch keine aufschiebende Wirkung anordnen.

Offensichtlich hat der liebe Richter in dem letzten Jahr nicht in sein Gesetzbuch geschaut, denn bereits seit dem ersten Januar 2009 wurde die bis dahin strittige Frage, ob eine solche Ladung ein Verwaltungsakt sei, vom Gesetzgeber eindeutig mit JA beantwortet. Im § 39 Nr.4 des SGB II wird eine solche Ladung dort eindeutig als Verwaltungsakt qualifiziert und gleichzeitig die einem solchen, nach deutschem Recht, grundsätzlich bei Widersprüchen geltende aufschiebende Wirkung genommen. Zu allem Überfluss verweist der Richter dann noch auf einen Beschluss aus dem Jahre 2007, der natürlich die im Jahre 2009 erfolgte Änderung durch den Gesetzgeber nicht berücksichtigen kann. Dies wäre ja eigentlich seine Aufgabe gewesen.

Dies alles würde ja schon ausreichen, um zu begründen, warum wir unsere Person in dieser in allen punkten Wahren und jederzeit belegbaren vorweihnachtlichen Geschichte Franz Kafka nennen. Aber es kommt noch besser:

Wenn Franz Kafka schon nicht zum Psychologen geschickt werden kann, dann müssen wir halt anders testen, ob wir ihn auf die Menschheit loslassen können. Am besten fangen wir mit ganz kleinen Menschen an. Wir schicken Kafka in die Hauptschule. Dort soll er als Hilfslehrer und 1 Euro Jobber folgende Aufgaben erfüllen. (Hallo liebe Eltern, GEW ler und Arbeitssuchende Pädagogen!!. Die folgenden Aufgaben sieht die Arge Koblenz sowie die Best gGmbH als zusätzlich an. Das heißt der Geschäftsführer der Arge für die Stadt Koblenz vertritt die Ansicht, die folgenden Punkte müssen nicht durch bezahlte Kräfte abgedeckt werden, denn nur dann darf er eine solche Maßnahme genehmigen!!!)

– Unterstützende Aufsicht bei der Mahlzeiteinnahme am Mittag
– Unterstützung in Absprache mit dem Klassenlehrer über ausgeliehenes Lern- und Spielmaterial
– Unterstützung der AG Leiter bei der Durchführung der Angebote, wie in den Sport AG´s, Englisch-AG, Einzelförderunterricht am Nachmittag unter Anleitung, Theater-AG, hauswirtschaftliche AG. Hier steht besonders die Einzelförderung oder Arbeit in Kleingruppen bei schwachen Schülerinnen und Schülern im Vordergrund.

Ende Originalzitat aus der Arbeitsgelegenheit „Betreuungshilfen an Ganztagsschulen“

Zunächst einmal die gute Nachricht, Franz Kafka muss diese Arbeit zunächst einmal nicht antreten. Auch das SG Koblenz war der Ansicht, dass die hier beschriebenen Tätigkeiten keineswegs zusätzlich sind. Aber was wäre wenn Kafka nicht geklagt hätte? Laut einer Aktennotiz des Sachbearbeiters verabschiedet sich Kafka nach jedem Argebesuch mit einem „Beschimpfungsmonolog“. Müssen wir als Eltern künftig mit hochexplosiven Betreuern an den Hauptschulen rechnen? Ist das der Gipfel den Frau Merkel im Auge hat, wenn sie vom Bildungsgipfel spricht?

Und, nicht zuletzt, werden solche Zwangspädagogen nur den Hauptschulen verordnet oder können wir sie künftig auch an Gymnasien antreffen?

Ich wünsche allen Arge Mitarbeitern, allen Psychologen, allen Richtern und allen Betroffenen ein besinnliches Weihnachtsfest. Wer von den genannten noch keine guten Vorsätze für das nächste Jahr hat, ich könnte da ein paar nützliche Vorschläge machen…..Aber mich fragt ja keiner….(Dietmar Brach, Arbeitslosenhilfe-Rheinlandpfalz, 13.12.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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