Neue Hartz IV Regelsätze rechtlich nicht haltbar

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Sozialrichter: Neue Hartz IV Regelsätze halten einer Überprüfung nicht stand

21.03.2011

In der Veranstaltung von Einrichtungen der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, darunter das Berliner Arbeitslosenzentrum, kritisierten die Diakonie-Direktorin Susanne Kahl-Passoth und der Vorsitzende Richter am Hessischen Landessozialgericht Jürgen Borchert den im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat gefundenen Kompromiss zu den Hartz-IV-Regelsätzen und Änderungen in den Sozialgesetzbüchern II und XII scharf. „Die Neuregelungen bleiben weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Die Berechnung allein des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche ist fern aller Realität“, erklärte Kahl-Passoth, die auch Sprecherin der im Dezember 2009 gegründeten Landesarmutskonferenz Berlin ist.

Die Rahmenbedingungen machten deutlich, dass dem Gesetzgeber jegliche Empathie für die von Arbeitslosigkeit und Armut betroffenen Menschen fehle. Die Politik handle so, als ob sie einen Teil der dieser Menschen längst abgeschrieben habe, so die Pfarrerin vor den 120 Veranstaltungsteilnehmern in der Französischen Friedrichstadtkirche weiter. Borchert bezeichnete das Vermittlungsergebnis als eine Mutation des vom Bundesverfassungsgericht postulierten Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu einem „Grundrecht nach Kassenlage“. Er gehe fest davon aus, dass der zwischen Regierung und SPD gefundene Kompromiss einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalte.

Jürgen Borchert war maßgeblich an drei die Familienpolitik prägenden Urteilen beteiligt. Im Herbst 2008 rief der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts unter seinem Vorsitz das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Hartz-IV-Sätze an. (Frank Steger, Berliner Arbeitslosenzentrum)