Hartz IV: Firmen bereichern sich an Zuschüssen

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA): Unternehmen erschleichen sich staatliche Zuschüsse

In der öffentlichen Meinung ist die Position weit verbreitet, viele Hartz IV Bezieher würden sich staatliche Leistungen durch falsche Angaben erschleichen. Einzelfälle, die in den Medien viel Raum finden und ein verzerrtes Bild widerspiegeln. In einem ganz anderen Stil betrügen viele Unternehmen Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Mittlerweile ist dieses Phänomen so weit verbreitet, dass nun auch die BA sich zum Handeln veranlasst sieht. Laut Angaben der BA bereichern sich bundesweit mehr als 100 Unternehmen und streichen beispielsweise das Kurzarbeitergeld ein, um sich finanziell zu sanieren.

Wie die Bundesagentur der Arbeit gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) bekannt gibt, seien 116 Unternehmen in Verdacht, das Kurzarbeitergeld zu Unrecht beantragt zu haben. Zahlreiche Fälle seien laut Angaben der BA bereits der Staatsanwaltschaft sowie dem Hauptzollamt übergeben worden. Den Unternehmen wird vorgeworfen, Kurzarbeit für die Angestellten beantragt zu haben, obwohl die Beschäftigten weiterhin Vollzeit gearbeitet haben. Teilweise haben die Firmen staatliche Lohnzuschüsse beantragt, obwohl die Mitarbeiter im Urlaub oder krank waren. Auch dies ist strafbar. Nicht etwa die Bundesagentur für Arbeit hat die Betrugsfälle aufgedeckt, sondern zahlreiche Angestellte, die anonym eine Anzeige erstattet haben. Die Dunkelziffer dürfte demnach deutlich höher liegen, da die meisten Angestellten aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren, keine Anzeige erstatten. Mehrstellige Millionen Beträge müssen die Steuerzahlen berappen, um diesen offensichtlichen Betrug zu finanzieren.

Seit Ende Juni 2009 wurde für rund 1,4 Millionen Menschen das Kurzarbeitergeld angemeldet. Die Bundesagentur für Arbeit gewährt das Kurzarbeitergeld, wenn die Unternehmen keine Vollbeschäftigung aufgrund einer schlechten Auftragslage gewährleisten können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 24 Monate verlängert.

Bei den Einstellungzuschüssen wird vielerorts ähnliches berichtet. In vielen Betrieben werden Neueinstellungen nur dann vorgenommen, wenn die Arge sog. Einstellungszuschüsse finanzieren. Bei den Einstellungszuschüssen finanziert die BA bis zu einem Jahr 50 Prozent des Netto Lohns. Grundvorrausetzung ist allerdings, dass der Arbeitsplatz neu geschaffen wurde. Doch in Realität sind die "Mitnahme Effekte" der Arbeitgeber weit verbreitet. So werden Einstellungen teilweise nur dann vorgenommen, wenn die BA mit den Einstellungszuschüssen den Arbeitsplatz subventionieren. Oftmals werden die Arbeitnehmer danach wieder entlassen. (13.09.2009)