Wer von der Arbeitsagentur zu wenig Arbeitslosengeld I erhalten hat und später eine Nachzahlung bekommt, sollte an einen zweiten Anspruch denken: Zinsen. Das hat das Bayerische Landessozialgericht deutlich gemacht ((L 10 AL 84/20)).
In dem Fall ging es um einen Betroffenen, dessen ALG I zunächst auf Basis der Arbeitgeberangaben berechnet worden war, der später aber eine Lohnnachzahlung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich kam.
Inhaltsverzeichnis
Warum sich die Berechnung plötzlich ändern kann
Wenn nachträglich Arbeitsentgelt zufließt, kann das die Grundlage für das Bemessungsentgelt verändern. Dann muss die Behörde das ALG I neu berechnen und die Differenz nachzahlen. Genau an diesem Punkt entsteht oft Streit darüber, ob und ab wann zusätzlich Zinsen fällig werden.
Was die Behörde gern behauptet
Häufig argumentiert die Arbeitsagentur, der Antrag sei erst „vollständig“ gewesen, als die Unterlagen zur Nachzahlung vorlagen. Dann würden Zinsen erst später beginnen oder sogar ganz entfallen. Im entschiedenen Fall wollte die Behörde deshalb nur einen kürzeren Zeitraum verzinsen.
Was das Gericht dazu gesagt hat
Das Gericht hat klargestellt: Eine spätere Lohnnachzahlung macht den ursprünglichen ALG-Antrag nicht automatisch rückwirkend „unvollständig“. Für die Verzinsung ist entscheidend, wann der höhere Anspruch tatsächlich fällig wird. Das war hier erst dann der Fall, als die Lohnnachzahlung beim Betroffenen einging und damit die höhere ALG-Höhe rechtlich „ausgelöst“ wurde.
Warum das für Betroffene bares Geld bedeutet
Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit darf die Behörde nicht einfach zinsfrei später zahlen, wenn die Zahlung auf sich warten lässt. Der gesetzliche Zinssatz liegt bei vier Prozent pro Jahr und kann je nach Zeitraum spürbar sein. Wer nur die Nachzahlung bekommt, aber keine oder zu wenig Zinsen, verschenkt unter Umständen Geld.
Typische Fälle aus der Praxis
Das Thema taucht nicht nur bei reinen Behördenfehlern auf, sondern auch nach Kündigungsschutzklagen, Vergleichen oder späteren Korrekturen von Arbeitsentgelten. Oft reagiert die Behörde erst, wenn neue Unterlagen auf dem Tisch liegen. Das Urteil zeigt aber: Entscheidend ist nicht die Behördenlogik, sondern der Zeitpunkt, ab dem der höhere Anspruch fällig wird.
So gehen Sie sinnvoll vor
Wenn Sie eine Nachzahlung erhalten, prüfen Sie, ob Ihnen zusätzlich Zinsen zustehen. Schauen Sie sich an an, ab wann die höhere Leistung überhaupt entstehen konnte, etwa weil ein Nachzahlungsbetrag tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist. Wenn die Behörde Zinsen nur teilweise zahlt, lohnt sich Widerspruch oder ein Überprüfungsantrag – je nach Verfahrensstand.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Bekomme ich automatisch Zinsen, wenn ALG I nachgezahlt wird?
Nicht immer automatisch, aber häufig besteht ein Zinsanspruch, wenn die Zahlung verspätet erfolgt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zinsen müssen oft ausdrücklich geprüft und geltend gemacht werden, weil Behörden sie nicht in jedem Fall von sich aus korrekt berechnen.
Ab wann laufen die Zinsen bei einer ALG-Nachzahlung?
Entscheidend ist, wann der höhere Anspruch fällig wird. Das kann zum Beispiel der Zeitpunkt sein, zu dem eine Lohnnachzahlung tatsächlich zufließt und dadurch die Berechnungsgrundlage für das ALG I steigt. Ab dann kann Verzinsung einsetzen, wenn die Auszahlung weiter auf sich warten lässt.
Kann die Arbeitsagentur behaupten, mein Antrag war „unvollständig“, weil Unterlagen später kamen?
Das wird häufig versucht, ist aber nicht automatisch richtig. Nach der Entscheidung kommt es darauf an, ob der ursprüngliche Leistungsantrag die Behörde grundsätzlich in die Lage versetzt hat, ALG zu bewilligen. Spätere Korrekturen machen den Antrag nicht zwingend rückwirkend „unvollständig“.
Welche Situationen führen besonders oft zu Nachzahlungen mit Zinsen?
Typisch sind arbeitsgerichtliche Vergleiche mit Lohnnachzahlungen, nachträgliche Korrekturen von Arbeitsbescheinigungen oder Fälle, in denen Entgeltbestandteile erst später ausgezahlt werden.
Auch falsche Berechnungen beim Bemessungsentgelt können eine Nachzahlung auslösen. Sobald der höhere Anspruch fällig ist und die Zahlung später erfolgt, kommt Verzinsung in Betracht.
Wie hoch sind die Zinsen und lohnt sich das wirklich?
Der gesetzliche Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr. Je nach Nachzahlungsbetrag und Verzögerungsdauer kann das spürbar sein. Gerade bei größeren Nachzahlungen sind die Zinsen oft mehrere hundert Euro wert.
Fazit
Eine ALG-Nachzahlung ist nicht automatisch „Ende der Geschichte“. Wer später mehr Geld bekommt, sollte prüfen, ob zusätzlich Zinsen fällig sind, weil die Behörde zu spät gezahlt hat. Das Urteil zeigt: Es zählt der Zeitpunkt, ab dem der höhere Anspruch fällig wird – und genau dort beginnt häufig der Zinsanspruch.




