Hartz IV: Das ist wichtig bei einem Antrag auf Urlaub

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Wer Hartz IV bezieht und in den Urlaub fahren will, muss sich beim zuständigen Jobcenter abmelden. Das ist wichtig, da man als Leistungsberechtigter die Erreichbarkeitsanordnung einhalten muss. Das ist wichtig, da ansonsten es zu einer Leistungseinstellung kommen kann.

Anspruch auf Urlaub

Einen Anspruch auf Urlaub haben auch Hartz IV Beziehende. Allerdings werden seitens des Jobcenters keine Beihilfen gewährt. Anträge auf Urlaubsbehilfen können aber durchaus für Familien in einigen Bundesländern bei den Landesämter für Soziales Unterstützungsgelder beantragt werden.

Weiteres dazu erfahren Sie hier.

Antrag auf Ortsabwesenheit

Auch Hartz IV Beziehende müssen einmal abschalten und den Wohnort verlassen. Oder aber es bestehen familiäre Gründe, weshalb man mehrere Tage oder Wochen nicht erreichbar ist.

Wer Hartz IV bezieht, unterliegt der EAO (Erreichbarkeitsanordnung) und hat keinen gesetzlichen Anspruch auf “Urlaub”. Will man dennoch aus den unterschiedlichsten Gründen weg, muss ein Antrag gestellt werden.

Eigentlich müssen Personen, die Hartz IV-Leistungen beziehen dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen. So will es das Gesetz. Nichtsdestotrotz dürfen Leistungsberechtigte jährlich insgesamt 6 Wochen in den Urlaub fahren, wovon aber lediglich 3 Wochen lang die Hartz IV-Zahlungen durch das Jobcenter weiter erfolgen. Das sollte beachtet werden!

Dieser Antrag kann in dieser Form gestellt werden:

Absender

Anschrift JobCenter
Datum

Antrag auf Ortsabwesenheit
BG-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich/wir beabsichtige/n, mich/uns in der Zeit vom xx.xx.2022 bis zum xx.xx.2022 ußerhalb des in der Erreichbarkeitsanordnung definierten Zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten. Ich/Wir bitte/n Sie um entsprechende vorherige Zustimmung sowie um schriftliche Rückantwort bis zum xx.xx.20xx (10 Kalendertage), damit ich/wir entsprechend planen kann/können.

Bei Ablehnung bitte ich, ebenfalls bis spätestens zum o. g. Datum, um einen schriftlich begründeten Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

{Unterschrift}

Achtung: Wer einen solchen Antrag NICHT stellt, muss mit einer Einstellung der Hartz-IV-Leistungen rechnen.