Hartz IV: Neue Weisung schafft Klarheit bei den 9-Euro-Tickets

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Seit dem 1. Juni 2022 wird fรผr die Dauer von drei Monaten ein stark verbilligtes ร–PNV-Ticket fรผr 9,00 Euro pro Kalendermonat in Deutschland angeboten. Das Ticket gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr.

Jobcenter forderten Rรผckzahlung

Wie wir berichteten, forderten einzelne Jobcenter Rรผckzahlungen von Hartz IV Beziehern, weil sie durch das 9-Euro-Ticket angeblich finanzielle Vorteile erfahren hรคtten. Erst hatte das Bundesarbeitsministerium dieser Praxis widersprochen, nun schafft auch eine aktuelle Weisung der Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) fรผr Klarheit.

Die Bundesagentur fรผr Arbeit hat eine aktualisierte Weisung an die Jobcenter verรถffentlicht. An diese Weisungen sind die Leistungsbehรถrden gebunden. Im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket dรผrfte der Punkt 2.1 wichtig sein:

“Im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket ist generell auf Rรผckforderungen zu verzichten. Bereits bewilligte Fรถrderfรคlle sind nicht anzupassen. Auch bereits beschiedene Bewilligungen passiver Leistungen nach dem SGB II sind weder fรผr die Vergangenheit noch fรผr die Zukunft zu Lasten der Leistungsberechtigten aufzuheben, sofern die ร„nderung der Verhรคltnisse allein auf der Reduzierung der Fahrkosten durch das 9-Euro-Ticket beruht.”

Falls รผberzahlte Leistungen zurรผckgefordert werden: Widerspruch einlegen

Dadurch sollte nunmehr auch Klarheit bei den Jobcentern bestehen. Harald Thomรฉ von der Erwerbslosenberatungsstelle “Tacheles” wies darauf hin, dass “in jobcentertypischer Kleinkariertheit und grundsรคtzlich jeden รผberzahlten Euro auf jeden Fall und immer zurรผckzufordern, dieser Passus gerne รผbersehen wird.

Daher sollte im Zweifel darauf verwiesen werden und im Zweifel auch auf den ยง 40 Abs. 6 S. 3 SGB II, fรผr die Jobcenter die sich an diese Weisung aufgrund dessen, das es sich um kommunale Weisungen handelt, nicht gebunden fรผhlen.”

Wenn das Jobcenter also dennoch “รผberzahlte” Leistungen in diesem Zusammenhang zurรผckfordert, sollten Betroffene einen Widerspruch einlegen und auf die Weisung der Bundesagentur fรผr Arbeit hinweisen.