Antrag auf Urlaubsgeld für Bürgergeld Familien stellen

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Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht oder nur über ein geringes Einkommen verfügt, eine Familie mit Kindern hat oder alleinerziehend ist, kann im Land Brandenburg einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Urlaubsreise stellen. Bisher sind nur wenige Anträge eingegangen. Für die Förderung stehen derzeit rund 370.000 Euro zur Verfügung. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Programme. Wir geben einen Überblick.

Urlaub für Familien mit geringem Einkommen ermöglichen

Ziel der Förderung sei es, Familien mit geringem Einkommen einen Familienurlaub zu ermöglichen. “Ein gemeinsamer Urlaub ist ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt in der Familie und eröffnet neue Perspektiven”, so ein Sprecher des Landes Brandenburg.

Gemeinsame Familienerlebnisse tragen zum Wohlbefinden aller Familienmitglieder bei und leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung. Familien sollen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – geeignete Angebote für Familienerholung wahrnehmen können.

Was sind die Vorraussetzungen für die Übernahme der Urlaubskosten?

Voraussetzung ist die Bedürftigkeit. Das heißt, alle Familien, die Bürgergeld/Sozialhilfe/Wohngeld plus Kinderzuschlag in voller Höhe oder als Aufstockung erhalten, können einen Antrag stellen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können einen Zuschuss erhalten.

Die Reise muss mindestens zwei und darf höchstens 14 Tage dauern. Der Antrag muss mindestens acht Wochen vor Antritt der Reise gestellt werden. Da die Ferienzeit bereits vor der Tür steht, ist eine rechtzeitige Antragstellung sinnvoll.

Welche Unterkünfte können für den Familienferienurlaub genutzt werden?

Unterkünfte, die als Beherbergungsbetriebe bzw. Ferienunterkünfte betrieben werden. Dabei kann es sich um Hotels, Ferienwohnungen, aber auch um Schiffsreisen sowie Urlaub mit gemieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen und auf Campingplätzen handeln.

Achtung: Aufenthalte bei Verwandten und Unterkünfte in Privatwohnungen, die nicht als Ferienunterkünfte gemeldet sind, sowie Familienreisen mit privaten Wohnwagen/Wohnmobilen sind nicht förderfähig.

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Wie hoch ist die Förderung?

Der Urlaubszuschuss beträgt zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und wird einmal jährlich gewährt.

Gefördert werden Familienurlaube in Unterkünften, die als Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe etc.) oder Ferienwohnungen geführt werden. Außerdem sind Familienurlaube in gemieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie auf Campingplätzen förderfähig.

Für die Urlaubsförderung stehen in diesem Jahr 370.000 Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Bisher wurden nur wenige Anträge gestellt.

Wofür kann der Zuschuss genutzt werden?

Der Zuschuss ist in seiner Verwendung nur an den Zweck der Reise gebunden, d.h. er kann während des Ferienaufenthaltes als Taschengeld verwendet werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus (LASV) zu stellen. Ein Antragsformular finden Sie hier.

Gibt es Urlaubsgeld für Bürgergeld-Bezieher auch außerhalb von Brandenburg?

Neun von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Zuschüsse zu Familienerholungsmaßnahmen.

Dazu gehören Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überarbeiten derzeit die Förderrichtlinien für die Familienerholung. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gelten besondere Förderbedingungen, die bei den Ländern zu erfragen sind.

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