Hartz IV Aufstocker nur mit Mindestlohn

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Sozialverband Deutschland: Ein Mindestlohn ist die Voraussetzung für Erwerbstätigenzuschuss

Berlin (ots) – SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

“Die Einführung eines Erwerbstätigenzuschusses für Hartz IV-Aufstocker macht nur Sinn, wenn gleichzeitig Mindestlöhne eingeführt werde. Nur so kann gegen die Fehlentwicklung vorgegangen werden, dass Arbeitgeber Hartz IV ausnutzen, um Arbeitnehmern Dumpinglöhne zu zahlen und sie auf das ergänzende Arbeitslosengeld II zu verweisen. Diesem Lohndumping auf Kosten von Staat und Steuerzahler muss ein Riegel vorgeschoben werden. Solange es keinen Mindestlohn gibt, bleibt für Arbeitgeber auch bei einem Erwerbstätigenzuschuss der Anreiz, nur einen Dumpinglohn zu zahlen. Die Solidargemeinschaft müsste weiter für das Existenzminimum von Geringverdienern aufkommen. Die Einführung von Mindestlöhnen ist eine zwingende Voraussetzung für den Erwerbstätigenzuschuss.

Mindestlohn auch zur Altersabsicherung
Die OECD-Studie zur Entwicklung der Altersrenten belegt, dass Deutschland bei den Renten für Geringverdiener unter den 30 OECD-Staaten auf dem letzten Platz liegt. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf für die Große Koalition.

Es darf nicht sein, dass Menschen, die jahrzehntelang für wenig Geld hart gearbeitet haben, im Alter mit einer sehr geringen Rente dastehen. Der SoVD fordert daher eine Mindestsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Geringverdiener, die ganz überwiegend Vollzeit gearbeitet haben und jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, soll eine Mindestsicherung eingeführt werden. Die Mindestsicherung muss sicherstellen, dass langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Verdienst im Alter eine Rente erhalten, die über der Armutsgrenze liegt.

Die niedrigen Renten von Geringverdienern, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, zeigen auch, dass wir dringend Mindestlöhne brauchen.

Niedrig- und Armutslöhne stellen im Zusammenwirken mit dem sinkenden Rentenniveau ein ganz besonderes Risiko für Altersarmut dar. Aus Hungerlöhnen dürfen keine Hungerrenten werden. Der SoVD warnt vor der Gefahr einer wieder ansteigenden Altersarmut. Deshalb fordert der SoVD die Einführung eines Mindestlohns. Der Mindestlohn ist ein zentraler Baustein für eine Gesamtstrategie gegen Altersarmut. (19.06.07)