Hartz IV: Alle neuen Bürgergeld-Regelleistungen ab 2023

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Laut eines aktuellen Gesetzesentwurfs des Bundesarbeitsministeriums sollen die Hartz IV Regelsätze im kommenden Jahr um 53 Euro steigen. Somit würde der Eckregelsatz für einen Alleinstehenden 502 Euro betragen. Damit die Sätze steigen, soll ein neues Berechnungssystem angewandt werden.

Neuer Gesetzesentwurf

Einem Bericht zufolge plant die Ampel-Koalition den Bürgergeld-Satz auf 502 Euro anzuheben. Das ergeht aus einem neuen Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums, auf das sich Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) beruft.

Eckregelsatz steigt um mehr als 50 Euro

Somit würden die bisherigen Hartz IV Regelleistungen zum Jahreswechsel 2023 um mehr als 50 Euro erhöht.

Das Bundesarbeitsministerium bestätigte den Entwurf, verwies allerdings darauf, dass sich der Gesetzesentwurf zu den Regelleistungen noch Ressortabstimmung befinde. Daher könne sich die Höhe der Anpassung noch verändern, so eine Sprecherin.

Die Sprecherin des Ministeriums fügte hinzu, dass sich die Regelleistungen im SGB II “nun besser an der Inflation” orientiere. Daher strebe die Bundesregierung an, die Berechnungsgrundlage mit Hilfe des Mischindex zu ändern.

Neue Berechnungsgrundlage zur Festlegung der Regelsätze

Nunmehr wird beim Mischindex zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Preisentwicklung berücksichtigt. Hierzu sollen die Daten aus dem zweiten Quartal des Vorvorjahres und aus dem ersten Quartal des Vorjahres herangezogen werden.

Würde allerdings allein diese Berechnungsgrundlage verwendet, würde der Eckregelsatz für alleinstehende Erwachsense von 449 Euro lediglich auf 469 Euro steigen. Daher wolle man zusätzlich einen Zuschlag für die zu erwartende Inflation mit einbeziehen. Hierdurch könne der Regelsatz nunmehr um 53 Euro ansteigen.

Hartz IV-Regelleistungen für 2023

In dem Gesetzesentwurf sind auch die weiteren Regelleistungen für alle Personengruppen aufgeführt. Somit sollen die sog. Bürgergeld-Leistungen ab 1. Januar wie folgt steigen:

  • Regelleistungen für einen erwachsenen Alleinstehenden 502 Euro
  • Regelleistungen für erwachsene Partner 451 Euro
  • Regelleistungen für Kinder von 14-17 Jahren 420 Euro
  • Regelleistungen für Kinder von 6-13 Jahren 348 Euro
  • Regelleistungen für Kinder bis 5 Jahren 318 Euro

Mehrbedarfe ab 2023

Wie sich die Mehrbedarfe künftig prozentual orientieren, ist aus dem Gestzesentwurf bislang nicht zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass sich hier die Berechnungen nicht wesentlich verändern.

Nach dem derzeitigen Modell hieße das bei den Mehrbedarfen:

  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent
  • Alleinerziehende Variante a) mit 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 J. 36 Prozent
  • Alleinerziehende Variante b) mit mehr als 3 Kindern oder wenn Variante a) nicht zutrifft 12 Prozent  je Kind (max. 60 Prozent)
  • Behinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahre, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX / § 54 SGB XII  beziehen, erhalten 35 Prozent mehr
  • Nicht‐Erwerbsfähige mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis 17 Prozent

Studie zeigte höheren Bedarf bei Hartz IV

Ein armutsfester Regelsatz sollte allerdings nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen, als die derzeit gewährten Leistungen bei Hartz IV.

Im Ergebnis müssten die Regelleistungen für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell 678 Euro statt derzeit 449 Euro betragen.

Weitere Vorhaben geplant

Neben der Neurechnung der Regelleistungen plant die Bundesregierung weitere Veränderungen, die wir hier aufgelistet und bewertet haben. Bild: H. Brauer – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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