Die neuen Änderungen bei den Hartz IV Gesetzen bieten viel Unsinn und suggerieren, dass die Argentur für Arbeit (ARGE) nun tatsächlich ihre Vermittlung von Erwerbslosen in Angriff nimmt. So wurde bei der "Reform" der Hartz IV Gesetze, die ab dem 1. August 2006 in Kraft treten, beschlossen, dass künftig jedem ALG II Anspruchsberechtigten sofort ein Berufs/ Jobangebot gemacht werden soll. Auch wenn es keine Jobs gibt, wird eines gemacht, um zu kontrollieren, ob ein "Wille zur Jobannahme" besteht. Das soll bedeutet, dass allen erwerbsfähigen Personen, die in den letzten zwei Jahren keine Geldleistungen nach SGB II oder SGB III erhalten haben, bei der Antragstellung unverzüglich eine „Leistung zur Eingliederung in Arbeit“ angeboten wird. Absehbar wird es sich dabei ganz überwiegend um 1-Euro-Jobs handeln! Die Regelung setzt eindeutig auf Abschreckung. Denn passgenaue Hilfen, die die Arbeitsmarkt-Chancen verbessern helfen können, setzen einen entsprechenden Beratungs- und Klärungsprozess voraus und können naturgemäß nicht beim Erstkontakt angeboten werden! Lesen Sie hierzu auch: Hartz IV: Viel neues beim Arbeitslosengeld II
So steht fest, dass die Jobangebote vornehmlich Billig- Lohn Angebote in Form von 1 Euro Jobs sind, die einem Arbeitszwangsdienst, den kürzlich noch ein CSU Hinterbänkler gefordert hatte, gleich kommt. Bei Zuwiderhandlungen drohen harte Kürzungen.
Was ändert sich bei den 1-Euro-Jobs?
Die Arbeitsgelegenheiten werden Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen gleichgestellt. Damit wird der bisher vom Gesetz nahe gelegte Nachrang der Arbeitsgelegenheiten gegenüber anderen Instrumenten abgeschafft. (§ 16 Abs. 1). Die Aufwandsentschädigung bei 1-Euro-Jobs wird nicht für Urlaubszeiten gezahlt (16 Abs. 4).
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