Hartz 4 oder Arbeiten? Ein zweifelhafter Vergleich

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Die Experten von Gehalt.de haben sich mit der Frage auseinandergesetzt: Lohnt sich arbeiten? Verglichen wurde hier das zur Verfügung stehende Geld eines Hartz IV-Beziehers im Verhältnis zu einem Arbeitnehmer, der den Mindestlohn erhält.

Wieviel erhält ein Hartz IV-Bezieher?

Bei dem Vergleich wurde von einem 20-jährigen Hartz IV-Bezieher ausgegangen. Dieser ist Single. In einem Jahr erhält diese Person eine Summe von 10.554 EUR. Würde er bis zu seinem 65. Lebensjahr im Hartz IV-Bezug leben, dann hätte er insgesamt eine Summe von ca. 500.00 EUR erhalten.

Wieviel verdient ein Mindestlöhner?

Im Vergleich wurde von einem Arbeitnehmer ausgegangen, der den Mindestlohn bezieht. Sein jährliches Einkommen würde 18.400 EUR betragen.

Eine arbeitende Person würde im Vergleich zu einem Hartz IV-Bezieher somit knapp. 8.000 EUR mehr im Jahr zur Verfügung haben. Um eine Summe von 200.00 EUR zu verdienen, würde eine arbeitende Person ca. 11 Jahre benötigen. Ein Hartz IV-Bezieher würde für diese Summe knapp 19 Jahre benötigen.

Bei der Summe von 500.000 EUR Summe versuchen die Experten von Gehalt.de zu verdeutlichen, dass sich arbeiten gehen doch lohnt. Um diese Summe zu erzielen, benötigt eine arbeitende Person 27 Jahre und ein Hartz IV-Bezieher 47.

Was soll dieser Vergleich?

Angeblich wollten die Experten von Gehalt.de verdeutlichen, wie sehr sich arbeiten gehen doch lohnt. Doch warum zieht man dazu einen Vergleich zu einem Hartz IV-Bezieher? Welcher 20-jährige Hartz IV-Bezieher plant seine gesamte Erwerbsfähigkeit im Hartz IV-Bezug zu leben?

Meist sind Langzeitarbeitslose gerade die Personen, die aus verschiedensten Gründen keinen Fuß im Arbeitsmarkt fassen können. Dies ist keine freiwillige Entscheidung. Auch, dass eine arbeitende Person mehr Geld zur Verfügung hat als ein Hartz IV-Bezieher, der am Existenzminimum lebt, muss wohl nicht erst noch verdeutlicht werden.

Solch ein irreführender Vergleich zeigt keinen Weg in eine Verbesserung der Lage für Langzeitarbeitslose. Höchstens wird das Vorurteil „Leistungsbezieher wollen nicht arbeiten“ unterfüttert und beweist wieder einmal, dass die breite Öffentlichkeit Hartz IV als freie Wahl des Betroffenen betrachtet.

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