Sind die Wohnkosten aus Sicht des Jobcenters unangemessen hoch, müssen Hartz IV-Bezieher häufig umziehen. Um eine kostengünstigere Wohnung zu finden, muss deshalb oft auch die soziale Infrastruktur verlassen werden. Doch können Jobcenter einen wirklich ohne weiteres zum Umzug „zwingen“?
Soziales Umfeld der Hartz IV-Bezieher
Wie alle Menschen sind auch Hartz IV-Bezieher Bestandteil einer sozialen Infrastruktur. Doch hierauf nehmen die Jobcenter häufig keine Rücksicht. Eine alleinerziehende Hartz IV-Bezieherin war hiervon betroffen. Um auf dem Arbeitsmarkt wieder bessere Chancen zu haben, nahm sie an einer Umschulung teil. Hier herrschte Anwesenheitspflicht. Während dieser Zeit musste sie daher ihre Kinder von anderen Personen betreuen lassen. Da sie ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn hatte, übernahmen diese die Kinderbetreuung. Außerdem gab es feste Fahrgemeinschaften für die Schule und Sportvereine, die der Alleinerziehenden die Organisation des Alltags erleichterten
Jobcenter besteht auf Umzug
Da die Kosten für die Wohnung nicht angemessen waren, verlangte das Jobcenter, dass die Hartz IV-Bezieherin die Kosten hierfür senken muss. Dies ist häufig nur durch einen Wohnortwechsel möglich. Das Problem war jedoch, dass es ohnehin kaum freie Wohnungen für die alleinerziehende Mutter gab, die den Angemessenheitsvorgaben entsprachen. Deswegen würde ein Umzug dazu führen, dass die Familie ihr soziales Umfeld verlieren und sich der Schulweg der Kinder extrem verlängern würde.
Landessozialgericht trifft Entscheidung
Gegen das Vorgehen des Jobcenters setzte sich die Betroffene zur Wehr. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein entschied über die Angelegenheit. Das Jobcenter muss die soziale Infrastruktur bei der Aufforderung zum Umzug beachten.
Gerade einer alleinerziehenden Mutter kann es nicht zugemutet werden diese Struktur zu verlieren. Sie sei auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Ein Umzug in eine andere Wohngegend würde zwar die Wohnkosten senken jedoch die Lebenssituation der Familie erheblich verschlechtern. Das Jobcenter kann Hartz IV-Bezieher somit nicht ohne weiteres zu einem Umzug „zwingen“, sondern muss auch weitere Aspekte neben den Wohnkosten beachten.
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