Gericht weist Klage gegen Studiengebühren ab

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UN-Sozialpakt uminterpretiert. Gericht weist Klage gegen Studiengebühren ab

Das Verwaltungsgericht Minden hat heute die Klage des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni Paderborn gegen die Rechtmaessigkeit der Einfuehrung allgemeiner Studiengebuehren in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Grundlage der Klage war der internationale Pakt ueber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den die Bundesrepublik Deutschland 1976 ratifiziert hat.

Der Sozial-Pakt gilt durch die Ratifizierung in Deutschland als Bundesrecht. Dort heisst es im Wortlaut dass "der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmaehliche Einfuehrung der Unentgeltlichkeit, jedermann
gleichermassen entsprechend seinen Faehigkeiten zugaenglich gemacht werden muss" (Artikel 13, Absatz 2. c). Nach Auffassung der klagenden Partei verstoesst das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen somit gegen Bundesrecht.

Das Gericht begruendete seine Entscheidung damit, dass der UN-Sozialpakt zwar seinem Wortlaut nach die Wiedereinfuehrung von Studiengebuehren verbiete, dieses Verlangen jedoch nicht um seiner selbst Willen bestehe. "Teleologische Reduktion hin oder her, es gibt auch bei Interpretationen eine Grenze, und das ist der Wortlaut. Das Gericht hat Berufung zugelassen, diese werden wir auf jeden Fall nutzen.", so Wilhelm Achelpoehler, Rechtsanwalt der Klaeger.

Der UN-Sozialpakt beinhaltet ebenfalls die Unentgeltlichkeit fuer weitere Bildungsbereiche. Hierzu Christian Hachmann, Vorsitzender des AStA der Uni Paderborn: "Die heutige Entscheidung liesse sich eins zu eins auf Gebuehren fuer weiterfuehrende Schulen uebertragen. Der UN-Sozialpakt schreibt mit dem gleichen Wortlaut eine Gebuehrenfreiheit fuer das hoehere Schulwesen vor. Da haben die Richter wohl ihre eigene, elitaer verkuerzte Sicht auf Studiengebuehren kolportiert, statt den Wortlaut und die Tragweite des Paktes und seinen umfassenden Schutz eines Menschenrechtes zu bewerten."

"Das Gericht hat voellig verkannt, worum es im Pakt selbst geht: Dass die Absicherung des Grundrechtes auf freien und von Einkommen unabhaengigen Bildungszuganges NUR durch seine Unentgeltlichkeit erreicht werden kann. Durch den Verweis auf ein Darlehen verkannten die Richter zudem, dass dies eine eklatante Schlechterstellung darstellen wuerde und sich gerade die soziale Lage durch eine Kreditbelastung weiter verschlechtert." so Christiane Schmidt, Geschaeftsfuehrerin des Aktionsbuendnis gegen Studiengebuehren zu diesem Urteilsspruch "Letztlich ist festzustellen, dass gesellschaftliche Teilhabe nicht mehr ueber soziale Garantien und buergerrechtliche Ansprueche bestimmt wird."

Der AStA will mit Unterstuetzung des Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW) und des ABS auf jeden Fall in die Berufung gehen: "Mit der Neu-Interpretation des UN-Sozialpakts hat das VG Minden den Rubikon ueberschritten. Hat das Urteil Bestand, dann gibt es fuer die Studiengebuehrenplaene der Bildungspolitiker keine juristischen Halteseile mehr. Heute sind es Studiengebuehren ueber 500 Euro und Schulden von maximal 10.000 Euro fuer Studiengebuehrenkredit und BAfoeG in NRW. In Hamburg liegt die Verschuldungsgrenze bereits bei 17.000 Euro. Auch die 500 Euro Gebuehren je Semester werden nicht das letzte Wort der Politik sein." so Christiane Schmidt abschliessend. (27.03.07)

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