Bürgergeld-Betroffener zur Anhörung in den Bundestag geladen

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Am 23. Februar 2026 befasst sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ sowie mehreren Anträgen aus der Opposition.

Inmitten dessen ragt eine Stimme heraus, die den Ton der Debatte bewusst bricht: Thomas Andreas Wasilewski, als Betroffener geladen, beschreibt die geplante Neuausrichtung der Grundsicherung als Verschärfung der Lebenslage von Millionen Leistungsberechtigten – und als Signal an alle Beschäftigten, wie schnell Absturzangst zur Disziplinierungsfolie werden kann.

Ein Betroffener als Zeuge der Praxis

Wasilewski spricht nicht als Verbandsvertreter oder Wissenschaftler, sondern als Bürger, der den Alltag mit dem Jobcenter aus eigener Erfahrung kennt.

Er stellt seine Stellungnahme in einen großen Rahmen: Es gehe nicht nur um Paragrafen, sondern um Zukunftsaussichten von über fünf Millionen Menschen, die von den Regeln der Grundsicherung unmittelbar abhängig sind.

Seine Diagnose ist eindeutig: Die Gesetzgebung werde komplizierter, die Verfahren undurchsichtiger, und die Betroffenen hätten immer weniger das Gefühl, verstanden zu werden oder Orientierung zu bekommen.

Gleichzeitig wendet er sich gegen ein verbreitetes gesellschaftliches Bild vom „Unwilligen“. Er verweist darauf, dass viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach eigener Wahrnehmung aus dem Bezug herauswollen – aber in einer Wirklichkeit landen, in der der Weg dorthin durch formale Vorgaben, Termindruck und Misstrauen verstellt wird.

Vermittlung vor Qualifizierung – ein Streit um Chancen

Ein Schwerpunkt seiner Kritik betrifft den Vorrang schneller Vermittlung. Wasilewski zeichnet ein Arbeitsmarktbild, in dem Menschen ohne Berufsabschluss deutlich schlechtere Perspektiven haben.

Er führt Zahlen an, wonach eine große Gruppe Leistungsberechtigter im Bereich einfacher Helfertätigkeiten eingeordnet wird, während die gemeldeten Helferstellen im Verhältnis dazu knapp seien. Das Ergebnis, so seine Schlussfolgerung, sei ein Kreislauf aus kurzfristigen, unsicheren Beschäftigungen, die selten existenzsichernd sind und kaum Entwicklung eröffnen.

Besonders scharf ist seine Kritik an der Förderpraxis: Qualifizierung sei zwar rechtlich möglich, in der Realität aber häufig vom Budget und von Ermessensentscheidungen vor Ort abhängig. Was als Förderung gedacht sein könne, werde für viele als Druck erlebt.

Und er dreht den Blick um: Wenn Unternehmen Fachkräfte benötigen, müssten sie stärker selbst ausbilden und weiterqualifizieren, statt den Mangel auf die Grundsicherung zu verlagern.

Termine, Kürzungen, Existenz – die geplante Eskalation

Besonders eindringlich beschreibt Wasilewski die vorgesehenen Folgen bei Meldeversäumnissen. Er legt dar, dass nach dem Entwurf zunächst ein verpasster Termin ohne Kürzung bliebe, danach aber jeder weitere versäumte Termin eine deutliche Leistungsminderung auslösen könne. Er rechnet vor, was das in Euro bedeuten würde, und macht deutlich, wie schnell aus einem Verwaltungsereignis eine akute Notlage werden kann.

In seiner Darstellung wird das Leistungssystem noch härter: Wer sich nach wiederholten Versäumnissen nicht in einer bestimmten Frist persönlich zurückmeldet, riskiere den vollständigen Wegfall der Leistungen.

Genau hier setzt sein moralischer und verfassungsrechtlicher Einwand an. Er hält die Vorstellung, ein kompletter Leistungsentzug sei hinnehmbar, für lebensfremd, weil sie Krankheit, Krisen, Überforderung und psychische Belastungen ausblende.

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Sein Text beschreibt Arbeitslosigkeit nicht als statischen Zustand, sondern als Prozess, der vom Schock über Hoffnung bis zur Resignation führen kann – und warnt davor, dass Behörden in dieser Phase mit verschärften Reaktionen die Würde der Betroffenen gefährden.

Sanktionen und Verfassungsmaßstäbe

Auch bei Sanktionen insgesamt zieht Wasilewski eine rote Linie. Er erinnert an das Urteil des

Bundesverfassungsgericht

aus dem Jahr 2019, das die Wirkung von Sanktionen als wissenschaftlich nicht eindeutig belegt beschreibt und besonders strenge Anforderungen formuliert, wenn Leistungen vollständig entzogen werden sollen. Vor diesem Hintergrund bewertet er die geplanten Verschärfungen als Schritt in Richtung einer Praxis, die das menschenwürdige Existenzminimum gefährdet.

Er schildert, was ein Wegfall von Leistungen im Alltag bedeutet: fehlende Mittel für Nahrung, Energie, Kommunikation und Mobilität – also genau jene Voraussetzungen, die für Bewerbung, Erreichbarkeit und Stabilisierung nötig sind. Auch die Gefahr des Wohnungsverlusts spricht er ausdrücklich an, wenn Unterkunftskosten nicht mehr übernommen werden.

Wer wird getroffen? Ein Blick auf Schutzbedürftige

Wasilewski betont, dass Sanktionen nach seiner Einschätzung nicht gleichmäßig wirken. Besonders gefährdet seien Menschen, die ohnehin Barrieren im System haben – etwa durch Behinderungen, körperliche oder psychische Erkrankungen, geringe Sprachkenntnisse oder kognitive Einschränkungen.

In dieser Perspektive wird die Sanktionslogik zu einem Test, den gerade die Schwächsten am schwersten bestehen können. Er warnt zudem vor indirekten Folgen für Kinder, wenn in Bedarfsgemeinschaften Leistungen gekürzt werden und damit der Druck auf ganze Familien steigt.

Politische Rhetorik und gesellschaftliche Nebenwirkungen

Die Stellungnahme ist auch eine Abrechnung mit dem Ton der Debatte. Wasilewski schreibt, die Angst vor sozialem Abstieg werde durch politische Rhetorik mitgeschürt und könne am Arbeitsplatz als Drohkulisse wirken. Das richte sich nicht nur an Leistungsberechtigte, sondern sende ein Signal an alle, die um ihren Job fürchten.

In diesem Zusammenhang greift er auch eine Aussage der Arbeitsministerin Bärbel Bas auf, wonach es „nur jene treffen“ werde, die nicht mitmachen.

Er widerspricht dieser Zuspitzung und hält sie für eine Verharmlosung der Lebenslagen, in denen Termine, Fristen und Pflichten eben nicht immer kontrollierbar sind.

Eine Anhörung für Betroffene

Wasilewskis Stellungnahme ist damit weniger eine Detailkritik an einzelnen Formulierungen als ein Plädoyer, die Grundsicherung als Schutzraum zu begreifen, der Menschen stabilisiert, statt sie in Krisen weiter zu destabilisieren.

Mit drastischen Bildern und literarischen Verweisen, etwa auf Johann Wolfgang von Goethes Mephisto, versucht er, die Anhörung aus der Routine parlamentarischer Abläufe herauszureißen. Am Ende richtet er einen Appell an die Abgeordneten: Sie entschieden über Lebenswege, nicht nur über Verwaltungsvorschriften.

Die gesamte Stellungnahme ist hier im PDF-Format zu lesen.