Arbeitgeber wollen bei Kündigungen meist zähe Gerichtsverfahren und hohe Abfindungen vermeiden. Manche Chefs sind ausgesprochen kreativ darin, Tricks auszudenken, um gekündigte Arbeitnehmer über den Tisch zu ziehen. Darauf weist der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lange aus Hannover, hin.
Jobangebote für Betroffene
Dazu gehört das Versprechen, Betroffene in einen neuen Job zu bringen. Das wirkt auf die Gekündigten oft verlockend. Sie befinden sich ja in einer schwierigen Lage, denn kaum jemand wird gerne arbeitslos. “Der Chef erscheint geradezu als Wohltäter, der sich um die Zukunft seiner Angestellten sorgt”, sagt Lange.
Echte Chance oder mieser Trick?
Es ist möglich, dass sich Arbeitgeber tatsächlich um die entlassenen Mitarbeiter sorgen, und ihre Beziehungen spielen lassen, damit diese nachhaltig wieder eine Arbeitsstelle haben und sich der Übergang vom alten in den neuen Job nahtlos gestaltet.
“Es kann sich jedoch auch um eine miese Falle handeln, von der viele Arbeitnehmer nichts ahnen, und die hat mit der Kündigungsschutzklage zu tun”, mahnt der Anwalt.
Verzicht auf Kündigungsschutzklage erspart dem Chef viel Geld
Wer direkt von der Kündigung in eine neue Arbeitsstelle wechselt, der wird kaum eine Kündigungsschutzklage einreichen. “Der Chef erspart sich so eine teure Abfindung, und das können tausende Euro sein. Es ist nachvollziehbar, dass Arbeitgeber dies vermeiden wollen.”
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Deals hinter den Kulissen
Frisch Gekündigte sehen es oft als Erleichterung an, wenn ihr alter Arbeitgeber hinter den Kulissen Absprachen mit einem anderen Arbeitgeber aus dem gleichen Bereich trifft, um den Gekündigten einen neuen Arbeitsplatz zu besorgen.
Die Hilfe eines solchen Insiders wirkt geschmeidiger, als sich mit Mühe durch die Stellenangebote zu arbeiten und erst einmal eine Menge Absagen zu bekommen.
Auch wenn der alte Arbeitgeber so einer Kündigungsschutzklage entgeht, sieht es doch für alle Beteiligten erst einmal nach einer Win-Win-Situation aus: Der alte Arbeitgeber hat eine konfliktfreie Kündigung, der neue Arbeitgeber einen qualifizierten Mitarbeiter, ohne „die Katze im Sack zu kaufen“, und der entlassene Angestellte wird nicht arbeitslos.
Vorsicht: Falle
In diesem Jobangebot kann sich aber auch eine böse Falle verbergen. Alter und neuer Arbeitgeber können sich als Komplizen verständigt haben, den „Neu Eingestellten“ nach kurzer Zeit wieder aus dem neuen Job zu werfen.
“Der neue Job ist also nur eine Finte, um die Frist für das Einreichen der Kündigungsschutzklage verstreichen zu lassen. Die beträgt nämlich drei Wochen, und danach ist die Kündigung bestandskräftig.”
Leere Hände statt saftige Abfindung
Bei der Neueinstellung gibt es jetzt für die ersten sechs Monate keinen Kündigungsschutz, und der neue Arbeitgeber kann den Leidtragenden nach drei Wochen vor die Tür setzen.
Der Angestellte ist jetzt ebenso arbeitslos, wie er es nach der ersten Kündigung gewesen wäre. Aber die Möglichkeit, in einem Kündigungsschutzverfahren eine Abfindung von vielleicht tausenden Euro zu bekommen, hat er nicht mehr. Er steht stattdessen mit leeren Händen da.