Wenn Sie 1964 geboren wurden, sollten Sie sich auf den Weg zur Altersrente vorbereiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und ob dies mit oder ohne Abschläge möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Wann erreichen Sie die Regelaltersgrenze?
Für den Jahrgang 1964 liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Zum Erhalt der Regelaltersrente müssen Sie mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Diese fünf Jahre können durch verschiedene Lebensabschnitte wie Erwerbstätigkeit oder Kindererziehung erreicht werden. Jedes nach 1992 geborene Kind bringt beispielsweise drei Jahre Wartezeit.
Viele Menschen möchten jedoch nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Ungefähr die Hälfte geht vorzeitig in Rente, oft mit 63 Jahren, entweder mit oder ohne Abschläge.
Wie können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen?
Diese Option ermöglicht es Ihnen, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit finanziellen Einbußen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns wird ein Abschlag von 0,3 % von der Bruttorente abgezogen.
Bei einem Rentenbeginn vier Jahre vor der Regelaltersgrenze wären das insgesamt 14,4 %.
Beispiel:
Stefan aus Lübeck, Jahrgang 1964, möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Seine ursprünglich errechnete Bruttorente beträgt 1560 EUR.
Mit einem Abschlag von 14,4 % blieben ihm 1335 EUR, abzüglich weiterer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, 1188 EUR.
Voraussetzungen:
35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung
Zeiten der Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I
Was können sie für diesen Fall tun?
- Überprüfen Sie Ihre Versicherungsjahre in der Renteninformation.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Bereiten Sie notwendige Unterlagen vor, z.B. Nachweise über Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.
Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Wenn Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen, können Sie schon mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Variante ist vorteilhafter, da keine Abschläge anfallen und Sie trotzdem zwei Jahre früher in Rente gehen können.
Zu den 45 Versicherungsjahren zählen:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
Pflegezeiten - Zeiten des Wehr- und Zivildienstes
Nicht angerechnet werden Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Bürgergeld und Zeiten des Studiums.
Beispiel:
Stefan hat 45 Jahre lang eingezahlt und kann daher mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Würde er bis 67 weiterarbeiten, hätte er zwar eine höhere Rente, da er weiterhin Beiträge zahlt, jedoch ermöglicht ihm diese Regelung einen früheren Renteneintritt ohne finanzielle Einbußen.
Was sollten sie für diesen Fall unternehmen?
- Prüfen Sie Ihre Versicherungsjahre, um sicherzustellen, dass Sie die 45 Jahre erreichen.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Bereiten Sie alle relevanten Nachweise vor.
Wie funktioniert die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen können bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen. Ab dem 65. Lebensjahr ist dies abschlagsfrei möglich. Jeder Monat, den Sie davor in Rente gehen, kostet 0,3 % Ihrer Bruttorente.
Voraussetzungen:
- 35 Versicherungsjahre
- Anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50
Beispiel:
Stefan hat eine Schwerbehinderung und möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Der Abschlag beträgt in diesem Fall nur 7,2 % im Vergleich zu 14,4 % ohne Schwerbehinderung.
Wie können sie eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten?
- Beantragen Sie die Feststellung des Grades der Behinderung (falls bisher nicht geschehen).
- Überprüfen Sie Ihre Versicherungsjahre.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Hinzuverdienstmöglichkeiten gibt es?
Seit Anfang des Jahres können Rentner in vorgezogener Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Dies war früher anders geregelt. Es ist jedoch empfehlenswert, sich über die steuerlichen Auswirkungen beraten zu lassen.
Welche Zeiten werden für die Versicherungsjahre angerechnet?
Für die Berechnung der 35 bzw. 45 Versicherungsjahre werden verschiedene Zeiten berücksichtigt:
Für die 35 Jahre zählen:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
- Zeiten, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen wurden.
- Freiwillige Beiträge.
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
- Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden.
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten wie Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- Anrechnungszeiten z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
- Berücksichtigungszeiten z.B. für die Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.
Für die 45 Jahre zählen:
- Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.
- Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden.
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht.
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen.
- Ersatzzeiten wie Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
Was wird nicht berücksichtigt?
Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge wegen Arbeitslosengeld II, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung, Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine spezielle Rentenart, die bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gewährt wird. Diese Rente wird jedoch nicht in die 45 Versicherungsjahre eingerechnet. Sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, gelten andere Regelungen für den Übergang in die Altersrente.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.