Mit der EM-Rente früher in die reguläre Rente

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Wenn Sie derzeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten, stellen sich möglicherweise Fragen über den zukünftigen Wechsel in die Altersrente.

Können Sie früher in den Ruhestand gehen? Welche Regeln gelten für den Übergang zwischen diesen beiden Rentenarten?

Dieser Artikel beleuchtet alle relevanten Aspekte und beantwortet Ihre Fragen ausführlich.

Was ist die Erwerbsminderungsrente und wer hat Anspruch darauf?

Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt. Anspruch haben Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, unabhängig vom vorher ausgeübten Beruf. Dies stellt sicher, dass nur diejenigen Unterstützung erhalten, die tatsächlich nicht mehr arbeitsfähig sind.

Dauer und Befristung der Erwerbsminderungsrente

Die meisten Erwerbsminderungsrenten werden zunächst befristet gewährt. In der Regel beträgt die Befristung zwei bis drei Jahre, kann aber auch kürzer sein.

Nach Ablauf dieser Frist muss eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Wenn sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat, wird die Rente verlängert. Dieser Prozess kann bis zu neun Jahre andauern. Erst dann kann die Rente unbefristet gewährt werden, was bis zur Regelaltersgrenze gilt.

Wann und wie kann man von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln?

Ab welchem Alter ist der Wechsel in die Altersrente möglich?

Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente hängt vom Geburtsjahr ab. Personen, die 1964 oder später geboren wurden, erreichen die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, früher in den Ruhestand zu gehen, insbesondere für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente.

Möglichkeiten der vorgezogenen Altersrente

In Deutschland gibt es drei Hauptoptionen für eine vorgezogene Altersrente:

  1. Altersrente für Schwerbehinderte: Ohne Abschläge können Schwerbehinderte zwei Jahre früher in Rente gehen. Mit Abschlägen ist dies sogar fünf Jahre früher möglich.
  2. Altersrente für langjährig Versicherte: Hier kann man mit Abschlägen ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen.
  3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann ohne Abschläge zwei Jahre früher in den Ruhestand treten.

Was ist der Bestandsschutz und warum ist er wichtig?

Schutz vor niedrigeren Renten

Der Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist besonders, wenn er innerhalb von 24 Monaten erfolgt. In diesem Fall greift der sogenannte Bestandsschutz, der sicherstellt, dass die Altersrente nicht niedriger ist als die vorherige Erwerbsminderungsrente. Dies ist wichtig, da die Altersrente oft geringer ausfällt als die Erwerbsminderungsrente.

Bedeutung des Bestandsschutzes

Der Bestandsschutz ist besonders wertvoll, weil die Erwerbsminderungsrente oft aufgrund der sogenannten Zurechnungszeit höher ausfällt. Diese Zeit sorgt dafür, dass Rentenansprüche hochgerechnet werden, als ob man bis zur Regelaltersgrenze weiter gearbeitet hätte.

Gibt es Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente und wie wirken sie sich aus?

Abschläge vor dem 63. Lebensjahr

Wenn Sie vor dem 63. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge bleiben auch dann bestehen, wenn Sie später in die Altersrente wechseln. Trotzdem ist die Erwerbsminderungsrente aufgrund der Hochrechnung oft höher als die reguläre Altersrente.

Auswirkungen der Abschläge auf die Altersrente

Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente werden beim Wechsel in die Altersrente beibehalten. Dank des Bestandsschutzes sind diese Auswirkungen jedoch begrenzt, da die Altersrente nicht niedriger sein kann als die zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.