Wenn Zweifel an der korrekten Bewertung des Grads der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt bestehen oder der Antrag auf Feststellung abgelehnt wurde, sollte man einen Widerspruch einlegen.
Welche Schritte erforderlich sind, um den Widerspruch erfolgreich einzureichen, erfahren sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid?
Ein Widerspruch ist in verschiedenen Fällen sinnvoll:
- Der GdB wurde zu niedrig angesetzt.
- Wichtige Merkzeichen wurden nicht anerkannt.
- Der Antrag auf Feststellung des GdB wurde abgelehnt.
Wie ist die Widerspruchsfrist bei Ablehnung?
Es bleibt ein Monat Zeit, um nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da der Bescheid sonst bestandskräftig wird. Der Widerspruch kann vom Antragsteller selbst oder einer bevollmächtigten Person eingereicht werden.
Er muss schriftlich erfolgen, entweder per Brief oder E-Mail, wobei letzteres nur gültig ist, wenn das Dokument im Original unterschrieben und eingescannt vorliegt.
Was sind typische Fehler im Feststellungsbescheid?
Es gibt verschiedene Fehlerquellen, die zu einem fehlerhaften Bescheid führen können:
- Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Behinderungen oder
- Erkrankungen wurden nicht berücksichtigt.
- Medizinische Unterlagen sind unvollständig oder nicht aussagekräftig genug.
- Antragsteller schätzen ihre Einschränkungen im Vergleich zu anderen Personen falsch ein.
Fachkundige Unterstützung ist wichtig
Die Unterstützung durch einen Anwalt für Sozialrecht kann entscheidend sein. Diese Experten kennen die Fallstricke und können gezielt Akteneinsicht fordern sowie eine fundierte Widerspruchsbegründung verfassen.
Wie gehe ich beim Widerspruch vor?
Ein Widerspruch sollte strukturiert und gut vorbereitet sein:
- Unterlagen des Versorgungsamtes einsehen:
Bei Einreichung eines fristgerechten Widerspruchs haben Sie das Recht, die Zusendung aller relevanten Unterlagen zur Einschätzung Ihrer Schwerbehinderung zu beantragen. Die Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes und die dazugehörigen Gutachten sind entscheidend für eine solide Begründung Ihres Widerspruchs. - Formlosen Widerspruch einreichen:
Zur Fristwahrung kann zunächst ein formloser Widerspruch eingereicht werden. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden. - Ärztliche Unterstützung einholen:
Um schlüssig darzulegen, dass ein Anspruch auf Leistungen des Versorgungsamtes besteht oder ein höherer Grad der Behinderung gerechtfertigt ist, kann der behandelnde Arzt die Bewertung des Versorgungsamtes überprüfen und eventuelle Fehleinschätzungen aufdecken. Zudem können zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden, um weitere Beweise zu sammeln und entsprechende Dokumente zur Verfügung zu stellen. - Widerspruchsbegründung:
Setzen Sie die richtigen Schwerpunkte. Fokussieren Sie auf die Beeinträchtigungen im Alltag und nicht nur auf die Diagnose. - Zusätzliche Unterlagen nachreichen:
Vergessene oder neue Befunde sollten im Rahmen des Widerspruchs eingereicht werden.
Der Widerspruch wird abgelehnt: Was muss ich jetzt tun?
Wenn der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung der Klage und läuft in mehreren Schritten ab.
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Welche Gerichte sind zuständig?
Das Sozialgericht ist die erste Instanz für Klagen gegen den Grad der Behinderung.
Insgesamt gibt es drei Gerichtsebenen:
- Sozialgericht
- Landessozialgericht
- Bundessozialgericht
Für die Klageeinreichung sind folgende Angaben und Dokumente wichtig
- Persönliche Daten des Klägers
- Nennung des zuständigen Sozialgerichts
- Ursprünglicher Bescheid und Widerspruchsbescheid
- Relevante medizinische Nachweise
- Begründung der Klage
- Unterschrift des Klägers
Verfahren beginnt mit Prüfung und Beweiserhebung
Zu Beginn des Verfahrens prüft das Gericht alle eingereichten Unterlagen und fordert erforderliche Informationen von den zuständigen Behörden an. Dabei werden auch Umstände berücksichtigt, die dem Kläger möglicherweise nicht bekannt waren. Dies erleichtert den Prozess für den Kläger.
Es folgt die Beweiserhebung, bei der behandelnde Ärzte schriftliche Stellungnahmen abgeben. In manchen Fällen wird ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, um den Grad der Behinderung zu ermitteln. Die Beweisaufnahme erfolgt gemäß § 103 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG).
Was passiert, wenn die Klage abgewiesen wird?
Ist der Kläger mit der Entscheidung des Gerichts unzufrieden, kann Berufung beim Landessozialgericht eingelegt werden. Dies muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Urteils geschehen.
Die Berufung kann schriftlich eingereicht oder beim zuständigen Gericht als Niederschrift durch den Urkundenbeamten erhoben werden. In bestimmten Fällen kann der Rechtsstreit bis vor das Bundessozialgericht in dritter Instanz gehen.
Durch die Einhaltung dieser Schritte und mit der richtigen Vorbereitung können die Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren deutlich erhöht werden.




