Diese Änderungen erwarten uns ALLE ab April 2025 – Löhne, Elterngeld, Rente, E-Akte

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Ab April treten mehrere Neuerungen in Kraft, die sowohl den Alltag als auch die finanzielle Situation zahlreicher Bürgerinnen und Bürger verändern. Besonders spürbar werden unter anderem die Einführung der elektronischen Patientenakte und des digitalen Fahrzeugscheins, aber auch Änderungen bei Löhnen, Elterngeld und gesundheitlichen Vorsorgeleistungen.

Wie verändert sich die Patientenversorgung mit der neuen elektronischen Akte?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen erhält neue Impulse, denn die elektronische Patientenakte soll erstmals flächendeckend eingeführt werden. Bereits seit Mitte Januar 2025 läuft ein Test, der über die sogenannte Gematik – eine von der Bundesregierung beauftragte Digitaleagentur – koordiniert wird.

Wenn alles stabil läuft, könnten alle gesetzlich Krankenversicherten schon im April einen automatischen Zugang zu ihrer digitalen Akte erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen.

Dort werden beispielsweise Röntgenbilder, Arztbriefe oder Laborbefunde hinterlegt. Datensicherheit und Datenschutz gelten als größte Herausforderungen, weil sensible Informationen vor unbefugten Zugriffen geschützt werden müssen.

Dennoch verspricht die Bundesregierung, dass die EPA Ärzten, Apotheken und Patienten einen schnellen und unkomplizierten Austausch von relevanten Unterlagen und Befunden ermöglicht.

Worauf sollten Autofahrer beim digitalen Fahrzeugschein achten?

Auch im Straßenverkehr stehen wichtige digitale Neuerungen bevor. Ein vom Kraftfahrt-Bundesamt in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei entwickeltes System ermöglicht die digitale Speicherung der Fahrzeugpapiere auf dem Smartphone.

Für Interessierte beginnt nun der Testlauf in einer eigens dafür eingerichteten App. Zwar ist es bisher Pflicht, den Fahrzeugschein in Papierform mitzuführen, doch soll die digitale Version langfristig denselben Zweck erfüllen. Es handelt sich allerdings zunächst um ein Pilotprojekt, das in bestimmten Regionen und mit konkreten Nutzergruppen ausprobiert wird.

Vor allem Autofahrerinnen und Autofahrer, die viel unterwegs sind, erhoffen sich hieraus mehr Komfort und weniger Papierkram. Dennoch betonen Fachleute, dass man die Authentizität der digitalen Dokumente in Kontrollen eindeutig nachweisen können muss.

Löhne steigen

Neben technischen Innovationen gibt es auch finanzielle Entlastungen. Wer im Bauhauptgewerbe arbeitet, erhält ab dem 1. April 2025 im Westen Deutschlands ein Plus von 4,2 Prozent, während im Osten die Löhne sogar um 5 Prozent angehoben werden. Besonders in den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen ist dieser Schritt spürbar.

Außerdem kommen bundesweit Beschäftigte der Volks- und Raiffeisenbanken in den Genuss einer ersten Anhebung von 6 Prozent, die Teil einer dreistufigen Tariflohnsteigerung ist. Mit diesen Anpassungen möchten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Inflation abmildern und schrittweise eine Angleichung der Löhne in Ost und West vorantreiben.

Neue Vorsorgemöglichkeiten im Gesundheitsbereich

Einen wichtigen Fortschritt verzeichnet die Krebsvorsorge. Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, haben künftig Anspruch auf eine kostenlose Darmspiegelung. Bislang gab es diese Möglichkeit, je nach Alter, erst in größeren zeitlichen Abständen oder unter engeren Voraussetzungen.

Begrenzung des Elterngeldes

Das Elterngeld, als zentrale Unterstützung für Familien in der ersten Zeit nach der Geburt, wird weiter eingeschränkt. Wer mit seinem oder ihrem Partner ein zu hohes Einkommen erzielt, wird ab April keinen Anspruch mehr haben.

Seit April 2024 beträgt die Einkommensgrenze 200.000 Euro, nun liegt sie zusammen für beide Elternteile nur noch bei 175.000 Euro. Auch Alleinerziehende müssen unterhalb dieser Summe bleiben, um Anspruch auf die staatliche Unterstützung zu haben.

Dieser Schritt ist Teil der Sparmaßnahmen der Bundesregierung und soll die Leistung auf jene konzentrieren, die sie nach Ansicht des Gesetzgebers am dringendsten benötigen.

Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die ihre Zeit in den Wahllokalen oder bei der Auszählung zur Verfügung gestellt haben, üblicherweise ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

Beträge bis zu 250 Euro bleiben steuerfrei, sofern die Tätigkeit gelegentlich und ehrenamtlich ausgeübt wird. Wer mehr als 250 Euro erhält, muss den überschießenden Teil in der Steuererklärung angeben. Diese finanzielle Anerkennung kommt in der Regel erst einige Wochen nach der Wahl an, weshalb viele Helfer ihre Zahlung jetzt im April erwarten.

Was ändert sich bei den Berufskrankheiten zum 1. April 2025?

Zum 1. April 2025 tritt die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten in Kraft. Damit werden drei neue Krankheiten in den offiziellen Katalog der Berufskrankheiten aufgenommen.

Betroffen sind dabei erstens Schädigungen der Rotatorenmanschette (BK 2117), die durch langjährige Überschulterarbeit entstehen, zweitens Gonarthrose für professionelle Fußballspielerinnen und Fußballspieler (BK 2118), sofern eine mindestens 13-jährige Expositionsdauer nachgewiesen werden kann, und drittens eine chronische obstruktive Bronchitis inklusive Emphysem durch Quarzstaubexposition (BK 4117).

Diese Neuerungen sind für Betroffene von großer Bedeutung, weil dadurch erweiterte Ansprüche in der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen können.

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Diese Jahrgänge können ab April 2025 in Rente gehen

Mit Blick auf die Altersrentenregelungen ergeben sich im April 2025 ebenfalls interessante Veränderungen.

Für die Regelaltersrente kommt nun der Jahrgang 02.01.1959 bis 01.02.1959 infrage. Wer in diesem Zeitraum geboren wurde, kann ab dem 1. April 2025 mit 66 Jahren und zwei Kalendermonaten in die Regelaltersrente eintreten, sofern die mindestens fünfjährige Beitragszeit erfüllt und der Rentenantrag bis spätestens 30. Juni 2025 gestellt wird.

Auch langjährig Versicherte aus dem Geburtszeitraum 02.03.1962 bis 01.04.1962 haben nun die Möglichkeit, ab dem 1. April 2025 in Rente zu gehen. Allerdings müssen sie hierfür mit einem Abschlag von 13,2 Prozent rechnen und mindestens 35 Jahre Wartezeit vorweisen.

Schwerbehinderte Menschen des Geburtszeitraums 02.05.1963 bis 01.06.1963 können ab April 2025 ab dem vollendeten 61. Lebensjahr und 10 Kalendermonaten in Rente gehen.

Hier gilt ein Abschlag von 10,8 Prozent. Voraussetzung ist eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und ebenfalls eine Wartezeit von 35 Jahren.

Wer zur Gruppe der besonders langjährig Versicherten gehört, kann dagegen weiterhin von einer abschlagsfreien Rente profitieren, sofern er oder sie 45 Beitragsjahre erreicht.

Ab dem 1. April 2025 betrifft dies den Geburtszeitraum 02.11.1960 bis 01.12.1960, für den ein Renteneintritt mit dem vollendeten 64. Lebensjahr und 4 Kalendermonaten möglich ist.

Dann wird die Rente im April 2025 ausgezahlt und darauf sollte man achten

In Deutschland erfolgt die Rentenzahlung üblicherweise am letzten Tag des Monats.

Für den April 2025 ist dies der Mittwoch, 30. April. Da dieser Tag ein regulärer Bankarbeitstag ist, werden sämtliche Zahlungen wie gewohnt überwiesen. Rentnerinnen und Rentner erhalten an diesem Datum sowohl die Rente für den Monat April als sogenannte nachschüssige Rente als auch bereits die Monatsrente für Mai 2025 als Vorschuss.

Besonders sollten alle Rentner auf die genaue Höhe der Rentenzahlung achten. Es kann sein, dass sich der Zahlbetrag im Vergleich zum Februar 2025 verändert, weil zwischenzeitlich Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen sind.