Die Linke: Sanktionen bei Hartz IV aussetzen

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DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV aussetzen: Terminverstöße rechtfertigen keinen ALG II Leistungsentzug

21.04.2011

Die Linke Fraktion im Regionalverband Saarbrücken hat sich dafür ausgesprochen, die Sanktionen und Leistungskürzungen gegen Hartz-IV-Beziehende auszusetzen. „Die Kürzungskeule“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Manfred Klasen, müsse so lange ausgesetzt werden bis die Hartz-IV-Regelungen durch ein „menschliches“ Leistungs- und Vermittlungsgesetz ersetzt würden.

Manfred Klasen, der auch Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Saarbrücken ist, verweist auf die schwerwiegenden Folgen, die mit der teilweisen oder gänzlichen Streichung von Leistungen verbunden seien. Dies könne, insbesondere auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden, zu Obdachlosigkeit, Verelendung und zu Gesetzesverstößen führen.

Es müsse bedacht werden, dass die Personen auch ohne staatliche Leistungen irgendwie weiterleben müssten. Die damit verbundenen Folgen für die Betroffen, wie für die Gesellschaft, seien nicht zu unterschätzen. Schon jetzt müssten sich landauf landab dutzende von Hilfsorganisationen auch mit den Folgen der unverantwortlichen Sanktionspolitik herumschlagen. Diese Einrichtungen würden in der Regel neben Spenden mit öffentlichen Mitteln am Leben erhalten.
Zudem zeige eine Sanktionsquote von gerade einmal 2,6 Prozent, dass die Arbeitsmoral unter den Arbeitslosen offensichtlich sehr hoch sei. „Terminversäumnisse“, die für einen großen Teil der Sanktionen verantwortlich sind, „berechtigten nie und nimmer zum Entzug der Grundsicherung für arme Arbeitslose“, so Klasen.

Fraktionsvorsitzender Jürgen Trenz forderte erneut flächendeckende Mindestlöhne und ein Ende des Missbrauchs in der Leiharbeit. Zudem müssten die Zumutbarkeitsregelungen bei der Aufnahme von Arbeit wieder verbessert werden. Derzeit sei gesetzlich alles zumutbar, was nicht offensichtlich krank mache oder moralisch verwerflich sei.
„Bei ausreichendem Mindestlohn, der Eindämmung von Leiharbeit und Minijobs sowie zumutbaren Arbeitsbedingungen sind Sanktionen und entsprechende Drohungen gegen Hartz-IV-Beziehende gegenstandslos.“ (pm)

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