2011 wird nach Ansicht des BA-Chefs Jürgen Weise das Rekordjahr der Hartz IV Sanktionen
13.09.2011
Der Chef der Bundesarbeitsagentur Frank-Jürgen Weise, kündigte in einem Interview mit dem Magazin „Wirtschaftswoche“ einen Rekordstand der Hartz IV Sanktionen für das laufende Jahr 2011 an. Mittlerweile verfügten die Mitarbeiter in den Behörden beim Sanktionieren über eine „gestiegenen Routine“.
Die Zahl der sanktionierten Hartz IV Bezieher dürfte im Jahre 2011 einen erneuten Rekordstand erreichen, sagte der BA Chef Jürgen Weise in einem Zeitungsinterview mit der Wiwo. Er rechnet mit insgesamt 900.000 Leistungskürzungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten und Auflagen. Schon im ersten Quartal diesen Jahres hätten die Jobcenter und Arbeitsagenturen rund 218.000 Sanktionen verhängt. Das sind gut 30.000 mehr Leistungskürzungen, als noch im Vergleichszeitraum 2010.
Eine hohe Anzahl der Sanktionsbescheide wurden in Großstädten, bei jungen Menschen und bei arbeitslosen Migranten ausgestellt. „Überproportional viele Sanktionen verfügen die Arbeitsagenturen in Großstädten, bei jungen Arbeitslosen und bei erwerbslosen Migranten“, sagte Weise der Zeitung. Nach Ansicht des BA-Chefs liege es aber nicht daran, dass die genannten Personenkreise besonders oft die Vorgaben missachten, sondern daran, dass die Jobcenter immer mehr Routine beim Sanktionieren bekommen.
Im letzten Jahr 2010 wurden insgesamt 828.300 Sanktionen gegenüber ALG II Empfängern ausgesprochen. Im Jahresdurchschnitt 2010 waren somit 136.000 Menschen von mindestens einer Leistungskürzung betroffen. Am häufigsten wurde aufgrund von geplatzten Meldeterminen (61 Prozent), der Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder den Vereinbarungen nachzukommen (18 Prozent) und der Ablehnung von Jobangeboten (14 Prozent) sanktioniert. 42 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen waren erfolgreich und in fast 60 Prozent der Klagen vor den Sozialgerichten bekamen Sanktionierte Recht zugesprochen. Hartz IV Bezieher unter 25 Jahre können seit den im April eingeführten Gesetzesänderungen bereits beim ersten „Verstoß“ eine 100 Prozent Kürzung erhalten. (sb)
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