DIE LINKE: Hartz IV ist grundgesetzwidrig
Hoch erfreut, aber keineswegs überrascht, hat sich die Fraktion DIE LINKE zur festgestellten Verfassungswidrigkeit des HARTZ-IV-Gesetzes geäußert. Besonders wichtig sei es, so Manfred Klasen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, dass nicht nur die Kinderregelsätze, sondern die Hartz-IV-Regelsätze insgesamt als verfassungswidrig eingestuft wurden.
Das vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil sei ein „Feiertag“ für alle Hartz-IV-Bezieher und eine herbe „Klatsche“ für alle Leistungskürzer in den Regierungsparteien und in den Wirtschaftsverbänden. Durch das Urteil, so Fraktionsvorsitzender Jürgen Trenz, werde die sozialstaatsorientierte Position der LINKEN, auch im Regionalverband, zu hundert Prozent bestätigt.
Von Anfang an sei klar gewesen, hält die jugendpolitische Sprecherin Dagmar Trenz fest, dass die Regelsätze für Kinder auf jeden Fall gegen die Verfassung verstießen. Die einfache Ableitung vom Erwachsenenregelsatz habe zu keinem Zeitpunkt die wahren Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erfasst. Die abgeleiteten Bedarfe etwa für Essen, Kleidung oder Spielzeug seien irreal und rein willkürlich festgesetzt worden. Ein Leben in Würde sei damit schon den Jüngsten genommen worden.
Manfred Klasen, der für DIE LINKE auch im ARGE-Lenkungsgremium sitzt, hat den Regionalverband und die Bundesagentur aufgefordert, auf die Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Sätze insgesamt umgehend zu reagieren. Alle Rückforderungen an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II seien sofort zu überprüfen bzw. einzustellen, da nun feststehe, dass alle Leistungsempfänger bisher zu geringe Leistungen erhalten hätten. Alle Hartz-IV-Bezieher jeden Alters, die einen Überprüfungsantrag gestellt hätten, könnten nun ab dem nächsten Jahr mit Nachzahlen von 2005 an rechnen. Außerdem sei es möglich, in bestimmten Fällen, sofort Anträge für zusätzliche Leistungen zu stellen.
Die Bundesregierung und alle nachgeschalteten Behörden wie die ARGE, so DIE LINKE, hätten auf Kosten der Hilfebedürftigen ihre Politik und das Verwaltungshandeln ausgerichtet. Alleine schon die Tatsache, dass die Hartz-IV-Leistungen insgesamt unterhalb der festgestellten Armutsgrenze nach EU-Definition lägen, hätten schwere Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Hartz IV wecken müssen. Jetzt werde der Sozialstaat durch das Verfassungsgerichtsurteil gestärkt und der Bund wie auch der Regionalverband auf eine menschenwürdige Existenzsicherung verpflichtet. (09.02.2010)
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