DGB: Minijobs brauchen soziale Absicherung

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Die Corona-Krise habe nochmal mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie unsicher und unsozial Minijobs sind, betont der Deutsche Gewerkschaftsbund und fordert deren soziale Absicherung.

Minijobber waren erste Opfer des Corona-Lockdowns

Mit der Einführung von Hartz IV 2005 wurde der prekäre Arbeitsmarkt drastisch ausgeweitet. Nur so konnte der faule Trick mit der Reduzierung der Arbeitslosigkeit funktionieren. Minijobs, also Anstellungen bis 450 Euro im Monat, ohne Krankenversicherungsschutz und ohne Sozialabgaben. Verlieren Minijobber ihre Anstellungen, haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld und sind direkt von Hartz IV betroffen.

Da Minijobs besonders in saisonal ausgelasteten Branchen wie der Landwirtschaft, der Leiharbeit oder der Gastronomie verbreitet sind, welche unmittelbar durch den Corona-Lockdown betroffen waren, haben Hunderttausende Minijobber ihre Anstellung verloren.

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Gewerkschaftsbund fordert soziale Absicherung für alle Arbeitsplätze

Der DGB Hessen-Thüringen hat anlässlich der Folgen des Lockdowns für Minijobber die soziale Absicherung aller Anstellungsverhältnisse gefordert. „Die aktuelle Krise ist ein Alarmsignal“, sagte der Vorsitzende Michael Rudolph. „Minijobberinnen und Minijobber mussten bittere Einkommensverluste einstecken und haben Probleme, überhaupt ihren Lebensunterhalt zu sichern.“

Es müsse daher eine soziale Absicherung unabhängig von der Höhe des Lohnes geben, forderte Rudolph. Nur so könne Niedriglöhnen und Altersarmut verhindert werden. Auch für die Branchen ist die aktuelle Situation von Nachteil, denn viele Betriebe finden nach Ende des Lockdowns keine Arbeitnehmer, da viele aufgrund fehlender Hilfen in andere Branchen gewechselt sind.

Bild: Daniel Ernst / AdobeStock