Hartz IV: Verbesserung des „Sozialen Arbeitsmarktes“ nötig

Im Jahr 2019 wurde das Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt“ eingeführt. In dessen Rahmen werden Arbeitsplätze durch Lohnkostenzuschüsse gefördert, um beispielsweise Langzeitsarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht allerdings Nachbesserungsbedarf.

Mit Lohnkostenzuschüssen gegen Langezeitsarbeitslosigkeit

Im Mai 2021 wurden im Rahmen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 42.000 Arbeitsplätze auf Grundlage von § 16i SGB II finanziert oder teilfinanziert. Das Konzept sieht vor, dass die Jobcenter Arbeitsplätze, die von Langzeitarbeitslosen besetzt werden, besonders fördern, um der schwierigen Vermittlungssituation Rechnung zu tragen. Daher werden die Lohnkosten der Stellen in den ersten zwei Beschäftigungsjahren zu 100 Prozent erstattet, sofern es sich um tarifgebunene Stellen handelt, alle anderen werden auf Mindestlohnniveau erstattet. Im dritten bis fünften Jahr erstattet das Jobcenter 70 bis 90 Prozent der Lohnkosten.

Der DGB lobte das Förderprojekt. „Es ist ein sehr guter Ansatz, Arbeitslosen, die ansonsten kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, eine öffentlich geförderte Arbeit anzubieten. Erwerbsarbeit schafft soziale Teilhabe und Einkommen: Zwei von drei der Geförderten überwinden damit den Hartz-IV-Bezug.“, sagte Anja Piel aus dem Vorstand des Gewerkschaftsbundes.

„In der Umsetzung läuft aber längst nicht alles rund. Es muss dringend gesetzlich nachgebessert werden, damit der Soziale Arbeitsmarkt seine positiven Wirkungen auch voll entfalten kann“, betont Piel.

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Um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, muss die Förderung muss langfristig angelegt sein

Das Projekt „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bedürfe jedoch weiterer Verbesserung, so der DGB. Denn das Ziel der fünfjährigen Förderung werde häufig nicht erreicht. Mit 55,8 Prozent sind mehr als die Hälfte der geförderten Stellen lediglich auf zwei Jahre befristet. Der DGB fordert eine mindestens vierjährige Beschäftigungszeit, damit die Betroffenen wieder fest im Arbeitsleben ankommen können. Dies würde Betroffenen und Arbeitgebern mehr Sicherheit verschaffen.

Der DGB fordert außerdem, insbesondere gemeinwohlorientierte Arbeitgeber stärker auch nach den ersten zwei Jahren zu fördern, da diese besondere Schwierigkeiten haben, die Lohnmittel langfristig zur Verfügung zu stellen. Auch müsse eine Kombination von Lohnkosten- und fahrtkostenzuschuss ermöglicht werden. Abschließend stellt der DGB bedauernd fest, dass insbesondere Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund bei geförderten Stellen weniger berücksichtig werden.

Bild: Osterland / AdobeStock

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