Hartz IV: Sozialleistungsbezieher digital ausgeschlossen

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Hessische Wohlfahrtsverbände haben die „digitale Ausgrenzung“ von Menschen in Armut während der Corona-Krise kritisiert. Die persönliche Betreuung der Betroffenen müsse wieder aufgenommen werden.

Präsenzberatung ist unbedingt notwendig

Petra Goertz, die Geschäftsführerin der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der der Paritätische, das Rote Kreutz, die Diakonie und Karitas, AWO und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden angehört, verurteilte die „digitale Ausgrenzung“ der Betroffenen. Insbesondere ältere, behinderte und geflüchtete Menschen hätten große Schwierigkeiten, online Informationen zu erhalten oder Anträge zu stellen. „Bei Leistungen, auf die die Menschen existenziell angewiesen sind, muss es persönliche Beratungen geben“, sagte sie.

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Lockdown der Jobcenter und Ämter hat zu großen Problemen geführt

Die pandemiebedingte Schließung von Jobcentern und Ämtern habe dazu geführt, dass viele Betroffene große Schwierigkeiten bei der Antragsstellung hatten, so der Verband. Arbeitslosengeld I hätte nur noch digital beantragt werden können. Doch dafür sind digitale Endgeräte, Internetanschluss und Nutzerkenntnis erforderlich.

„Digitale Teilhabe setzt ein Grundrecht auf Internet voraus“, folgerte Jörn Klärner von der Caritas. Darum sei die „Ausstattung mit Hard- und Software für alle“ notwendige Vorraussetzung für den Online-betrieb von Jobcentern, Gesundheits- und Jugendämtern. Zusätzlich bedürfe es einer Vermittlung digitaler Kompetenzen, damit die Betroffenen von den technischen Angeboten nicht überfordert seien und ihre Anträge umfänglich und korrekt stellen könnten.

Bild: JenkoAtaman / AdobeStock

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