Datenschutz gegen Telefonbefragung

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat massive Bedenken gegen die Regierungspläne zur schärferen Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern erhoben. Schaar hat gegen dieses Vorhaben schwere datenschutzrechtliche Einwände. Es sei nicht geklärt, wie ein Anrufer als Mitarbeiter der Behörden identifiziert werden könne. Schaar regte an, statt weiterer Änderungen an den Hartz-Gesetzen die bereits existierenden Regelungen konsequent umzusetzen. So sei gegen Nachforschungen durch Sozialkontrolleure nichts einzuwenden, solange Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung geachtet würden. "Insbesondere wenn bei Ungereimtheiten gezielt nachgeforscht wird, geht das in Ordnung", so Schaar. Er warnte allerdings davor, Langzeitarbeitslose unter Generalverdacht zu stellen.

Auch die Idee der Beweislastumkehr in der Frage eheähnlicher Partnerschaften stößt auf den Widerstand des Datenschützers. Nach den Plänen der Koalition müssen gemeinsam wohnende Leistungsempfänger künftig nachweisen, dass sie nicht in einem eheähnlichen Verhältnis lebten. Gelinge dies nicht, müssten sie Leistungskürzungen hinnehmen. "Das ist vermutlich nicht zu Ende gedacht worden", sagte Schaar. "Wie soll man denn einen solchen Beweis führen, ohne das Intimleben preiszugeben? Das ist nicht praktikabel. (aus Berliner Zeitung)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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