Im Januar 2022 wurden die Regelleistungen bei Hartz IV im Schnitt um 3 Euro erhöht. Nicht nur wegen der Corona und Ukraine Krise müssten die Leistungen deutlich höher sein. Warum aber der Regelsatz zu niedrig bemessen ist, liegt an der Herleitung des Bedarfs.
Drei Euro mehr seit Jahresbeginn? Das ist nicht ausreichend, beklagen Sozialverbände und Gewerkschaften. Die Bundesregierung würde insbesondere den Bedarf für Kinder kleinrechnen. Würde nämlich der Regelsatz ohne Rechentricks berechnet werden, müsste dieser zweistellig steigen, um vor Armut zu schützen.
„Das Kleinrechnen dessen, was der Mensch zum Leben braucht, ist unterlassene Hilfeleistung im Kampf gegen Kinderarmut“, kritisiert Katja Kipping von der Linken.
Ihre Partei vertritt die Position, die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche sollten auch nach den derzeit geltenden Regeln deutlich höher ausfallen.
Ohne Tricks auch nach geltendem Recht bedeutend höhere Regelbedarfe
So müsste der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre um 54 Euro mehr steigen, als derzeit beschlossen. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren müssten laut Nachberechnungen 87 Euro mehr und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sogar 96 Euro mehr bekommen.
Der ALG II-Eckregelsatz für Erwachsene sei ebenfalls zu niedrig angesetzt. Statt auf 446 Euro müsste der Satz auf 658 Euro steigen.
Wenn nur die offensichtlichsten Tricks wegfallen würden
Aktuell sind über 7 Millionen Menschen direkt von der Höhe der Regelbedarfe betroffen.
“Umso ärgerlicher ist, dass der aktuelle Sozialminister Hubertus Heil die unsägliche Tradition seiner Vorgängerinnen fortsetzt und fast alle Methoden zum Kleinrechnen weiterhin anwendet”, so Kipping.
“Wenn nur die offensichtlichsten Tricks wegfallen, müsste der Regelsatz bei 658 Euro im Monat liegen. Dazu käme dann die Übernahme von Stromkosten und der Kosten für Unterkunft und Heizung.”
Auf die Frage der Finanzierbarkeit, sagte die Linkenpolitikerin und Arbeitsmartexpertin: “Um Millionen aus der Armut zu holen, müssen wir Millionenerbschaften und Millionengewinne stärker besteuern.”
Die Grünen haben auf ihrem Bundesparteitag gerade eine Erhöhung der Arbeitslosengeld II Regelsätze um 50 Euro gefordert. Das wolle die Partei umsetzen, wenn sie mit regieren würde.
Fragwürdige Bedarfsermittlung
Die Bedarf wird mit Hilfe einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt.
Dabei werden die Lohn- und Preisentwicklungen mit einbezogen. Allerdings orientiert sich die Bundesregierung dabei an den Ausgaben im unteren Einkommensbereich.
Laut Kipping wird der Regelbedarf zusätzlich künstlich niedrig gehalten, indem einzelne Ausgaben als “nicht regelsatzrelevant” deklariert werden. Insbesondere im Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur würde der Rotstift angesetzt.
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