Bürgergeld statt Hartz IV: Deutliche Verbesserung beim Einmaleinkommen

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Eine bislang recht wenig beachtete, aber wichtige Veränderung, die das Bürgergeld mit sich bringen wird, ist eine deutliche Verbesserung bei der Anrechnung von Einmaleinkommen.

Regelungen bis 12/2022

Bislang wird Einmaleinkommen im Zuflussmonat angerechnet. Wenn für diesen schon Leistungen erbracht wurden, dann im Folgemonat.

Ist das Einmaleinkommen höher als der Bedarf, wird es auf 6 Monate verteilt angerechnet. Details dazu hier.

Einmaleinkommen in diesem Sinn waren und sind noch heute:

  • Guthaben aus einer Steuererklärung
  • Erbe
  • Gewinn aus Lotterie
  • Nachzahlung von Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss/Elterngeld/Renten/…
  • Urlaubsgeld

Regelungen im Bürgergeld ab 01/2023

Im Bürgergeld aber ändert sich das massiv!
1. Alle Einnahmen sind im Zuflussmonat zu berücksichtigen – die Regelung über die Verschiebung in den nächsten Monat entfällt.

§11b Abs 2+3 Regierungsentwurf Bürgergeld:

2. Nur noch Nachzahlungen, die für zurückliegende Zeiträume erbracht werden (es kann sich um Sozialleistungen oder um Lohn handeln) werden auf 6 Monate verteilt – Grund hierfür soll die Vermeidung von Missbrauch sein.

Für alle anderen Einmaleinkommen entfällt die Verteilung und sie sind bereits im Monat nach dem Zufluss Einkommen. Das bringt deutliche Verbesserungen.

Beispiel

Steuererstattung aus Einkommenssteuererklärung: Ein Paar erhält monatlich 400€ vom Jobcenter, da das Einkommen nicht zum Leben ausreicht. Nun geben sie die Steuererklärung ab und haben ein Guthaben von 1200€.

Bis 12/2022:
Guthaben aus Steuer überdeckt Bedarf, daher auf 6 Monate verteilt anrechnen. 1200€ / 6 = 200€.

Da das Einkommen auch dem nicht erwerbstätigen Partner zufließt, sind 30€(+KfZ-Haftpflicht) als Freibetrag abzusetzen. Das JC zahlt 6Monate lang 170€ weniger aus.

Ab 01/2023:
Da die Steuererstattung den Bedarf überdeckt, gibt es für den Zuflussmonat keine Leistungen (werden zurück gefordert).

Von den 1200€ müssen 400€ im Anrechnungsmonat verwendet werden. Die restlichen 800€ sind im Folgemonat Vermögen = nicht mehr anrechenbar.

Nachzahlungen als Ausnahme im Bürgergeld

Bei Nachzahlungen z.B. von Sozialleistungen, die weiter verteilt werden, soll verhindert werden, dass es sich lohnt, das Antragsverfahren zu verzögern um eine hohe Nachzahlung zu erhalten, die dann zum Teil anrechnungsfrei bleibt. Daher bleibt es hier bei der Verteilung.

Problematische Folgen der Nachzahlungsregelung

Problematisch ist dies allerdings, wenn es sich um Nachzahlungen von Sozialleistungen handelt, die eigentlich in Zeiten vor dem Leistungsbezug hätten zufließen sollen zB. Alg1, Krankengeld oder Bafög.

Dieses Geld hat vor dem Bezug gefehlt (häufig wird das Konto überzogen).
Die lange erwartete Nachzahlung wird nun angerechnet und soll im Zuflussmonat verwendet werden – die Schulden bleiben aber übrig.

Leider wird auch im Bürgergeld nicht zwischen Nachzahlungen für Monate innerhalb und außerhalb des Leistungsbezugs unterschieden werden.

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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