Urlaubsgeld, Erbe, Steuererstattungen und co. – Einmaleinkommen in Hartz IV

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Der Chef zahlt Urlaubsgeld, die Freude ist riesig. Bei allen außer beim leistungsbeziehendem Hartz IV Kollegen, denn bei dem bleibt (fast) nichts davon übrig.

Fast alle Einnahmen in Geld, auch die, die einmalig zufließen, werden vom Jobcenter angerechnet. Bei einmaligen Einnahmen gibt es sogar noch einige Sonderregeln, die noch härter sind, als bei der sonstigen Anrechnung von Einkommen.

Man könnte es so interpretieren, dass bloß nichts vom Einmaleinkommen übrig bleiben soll.

Anrechnungszeitpunkt / Anrechnungszeitraum

Einmaleinkommen werden im Zuflussmonat angerechnet, wenn aber schon Leistungen für diesen Monat gezahlt wurden, ohne das Einmaleinkommen zu berücksichtigen, dann im Folgemonat. Wenn aber die Hilfebedürftigkeit entfallen würde, wird auf 6 Monate verteilt angerechnet.

Beispiel:
Mia ist alleinstehend und arbeitet Teilzeit als Pflegekraft. Sie hat einen Bedarf von 900€ und verdient Brutto 1350€, Netto 1050€.

Sie bekommt aufstockend 150€ vom Jobcenter. Durch ein Urlaubsgeld von Netto 600€ würde die Hilfebedürftigkeit im Anrechnungsmonat entfallen. Daher wird auf 6 Monate verteilt in 100€-Teilen angerechnet. Damit werden in den 6 Monaten Netto 1150€ (1050+100) angerechnet, so dass 0€ vom Urlaubsgeld übrig bleiben.

Beispiele für Einmaleinkommen

Einmaleinkommen in diesem Sinn sind Beispielsweise:

  • Steuererstattungen
  • Weihnachts- / Urlaubsgeld
  • Rente
  • Erbe
  • Gewinn aus Glücksspiel
  • Abfindungen

Freibeträge aufs Einmaleinkommen

Welche Freibeträge aufs Einmaleinkommen zu gewähren sind, hängt von der Art des Einkommens ab und davon ob ein Erwerbseinkommen bezogen wird.

Zur Übersicht – es können alle Freibeträge nach §11b Abs1 SGB II sein, die in diesem Artikel erklärt sind.

Bei der Verteilung von auf 6 Monate ist folgendes zu berücksichtigen:
Vor der Aufteilung in Monatsbeträge ist das Einkommen um Steuer, Sozialversicherungsbeiträge, notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit der Einnahme und ggf. Erwerbstätigenfreibeträge zu bereinigen.

Die Monatsbeträge sind um Absetzbeträge für Versicherungen (30€-Pauschale, KfZ-Haftpflicht,…,), Riester, Unterhalt und beim BAFöG/BAB angerechnetes Einkommen zu bereinigen.

Beim Zusammentreffen mit anderem Einkommen gibt es keine doppelten Absetzungen.

Möglichkeiten um Einmaleinkommen zu retten:

1. Die Anrechnung von Einmaleinkommen endet, wenn die Hilfebedürftigkeit in einem Monat durch Erwerbseinkommen überwunden wird – stockt Mia aus unserem Beispiel also für einen Monat auf, kann sie das Urlaubsgeld behalten.

2. freiwillige Steuererklärung erst nach Ende des Bezugs machen – rückwirkend für 4 Jahre möglich

3. Einmaleinkommen kann nur angerechnet werden, wenn es im Bezug zufließt.

3.1 Bei steuerbarem Einkommen keinen WBA stellen und einen Monat aussetzen.

3.2 Da Einmaleinkommen, dass außerhalb des Bezugs zufließt nicht angerechnet werden kann, wäre ein Verzicht eine logische Konsequenz.

Ein solcher wäre aber leider unwirksam. Um dies zu lösen gibt es noch eine radikale „Hardcore“-Lösung:

Wer die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt, der hat nicht verzichtet, sondern ist von den Leistungen ausgeschlossen. Man könnte unter Berücksichtigung des Anrechnungsmonats dem Jobcenter schreiben, dass man in dem gesamten Monat nicht fürs Amt erreichbar sein wird. Damit verstößt man gegen die Erreichbarkeitspflicht und ist ausgeschlossen – keine Anrechnung.

Risiko: Schlechte Stimmung beim Jobcenter.

Rechtsgrundlage

– §11b Abs3 SGB II – Einmaleinkommen
– §46 SGB I – Unwirksamkeit Verzicht
– §7 Abs.4a SGB II in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung (gültig nach §77 Abs. 1 SGBII): Verweis auf die EAO . §1 Abs1 EAO: Leistungsausschluss bei “Hardcore-Lösung”