Bundesfinanzminister Christian Lindner hat angekündigt, dass das Kindergeld und der Kindersofortzuschlag ab 2025 erhöht werden. Diese Entscheidung folgte nach langen Diskussionen und soll bedürftige Familien entlasten.
Laut der Deutschen Presseagentur wird die Erhöhung sowohl das Kindergeld als auch den Kindersofortzuschlag um jeweils fünf Euro betreffen.
Eine Extra-Beantragung der Erhöhung ist nicht notwendig.
Inhaltsverzeichnis
Keine Erhöhung des Kindergelds im Jahr 2024
Christian Lindner betonte, dass es 2024 keine weitere Erhöhung geben wird, da die Anpassung im Jahr 2023 bereits überdurchschnittlich hoch ausgefallen sei.
Forderungen von SPD und Grünen, das Kindergeld bereits Anfang 2024 zu erhöhen, wurden somit nicht erfüllt.
Änderungen beim Kindergeld
Derzeit beträgt das Kindergeld monatlich 250 Euro pro Kind. Die letzte Anpassung erfolgte Anfang 2023, wobei die Leistung von 219 auf 250 Euro angehoben wurde, was einer Steigerung von 31 Euro entspricht.
Ab 2025 wird das Kindergeld um weitere 5 Euro auf 255 Euro pro Monat erhöht, was einer jährlichen zusätzlichen Unterstützung von 60 Euro pro Kind entspricht.
So ändert sich der Kindersofortzuschlag
Der Kindersofortzuschlag, der seit Juli 2022 monatlich 20 Euro beträgt, ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gedacht, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
Ziel dieses Zuschlags ist es, die Chancen betroffener Kinder zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung vollständig umgesetzt ist.
Ab 2025 wird dieser Zuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat erhöht, was ebenfalls zu einer jährlichen Mehrleistung von 60 Euro führt.
Uneinigkeit bei der Erhöhung von Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag
Während die Erhöhung des Kindergelds beschlossen ist, herrscht noch Uneinigkeit über die Anpassung des Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags.
Bundesfinanzminister Lindner fordert eine rückwirkende Erhöhung für 2024 aus verfassungsrechtlichen Gründen. Diese Forderung stößt bei SPD und Grünen auf Widerstand.
Sie bestehen darauf, dass eine Erhöhung des Kinderfreibetrags stets auch eine Anpassung des Kindergelds zur Folge haben sollte, da dies in der Praxis üblich und von den Bürgern erwartet sei.
Die Debatte ist bereits seit längerem Teil der Diskussionen innerhalb der Ampelkoalition.
Kritik an der geplanten Erhöhung des Kinderfreibetrags
Von der Erhöhung des Kinderfreibetrags profitieren hauptsächlich einkommensstarke Familien, da das Finanzamt prüft, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Familie günstiger ist.
Einkommensschwache Familien erhalten keinen Vorteil durch den Kinderfreibetrag, da sie auf das Kindergeld angewiesen sind.
Kinderfreibetrag soll weiter steigen
Der Kinderfreibetrag soll rückwirkend auf 6.612 EUR steigen, obwohl er Anfang des Jahres bereits von 6.024 auf 6.384 EUR erhöht wurde.
Kritiker werfen Lindner vor, dass seine Maßnahmen hauptsächlich der eigenen Klientel mit höherem Einkommen zugutekommen.
Einführung der Kindergrundsicherung weiterhin geplant
Für das Jahr 2025 ist weiterhin die Einführung der Kindergrundsicherung vorgesehen.
Das entsprechende Gesetz ist jedoch bis jetzt nicht im Bundestag verabschiedet worden.
Es bleibt also abzuwarten, ob die Umsetzung zum Januar 2025 erfolgen wird.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.