Freiwillig in die Rente einzahlen – Lohnt sich das wirklich?

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Wer in die Schule geht oder studiert kann deshalb Zeiten bei der Rentenversicherung nicht angerechnet bekommen. Dies lรคsst sich durch freiwillige Beitrรคge aufstocken. Ist das sinnvoll?

Wie lange lรคsst sich fรผr die Ausbildung nachzahlen?

Das Minus an Wartezeiten durch Zeiten der schulischen Ausbildung kann nur bis zum Alter von 45 Jahren ausgeglichen werden. Sie sollten hier rechtzeitig klรคren, fรผr welche Zeit Sie nachzahlen kรถnnen.

Wann lohnen sich freiwillige Beitrรคge fรผr die Rentenversicherung?

Als Angestellter ist die gesetzliche Rentenversicherung die Basis fรผr die Altersvorsorge. Freiwillige Rentenbeitrรคge sind dann sinnvoll, wenn Sie bereits wissen, dass Ihre Rente niedrig ausfallen wird oder Sie sogar wegen fehlender Wartezeiten garkeine Rente bekommen.

Was bedeutet Wartezeit?

Als Wartezeit bezeichnet werden die Monate und Jahre, in denen Sie bei der Rentenversicherung registriert waren, also Beitrรคge geleistet haben oder beitragsfreie Zeiten wie zum Schwangerschaft angerechnet werden.

Diese betrรคgt fรผnf Jahre, um รผberhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu bekommen, und 35 Jahre, um als langjรคhrig Versicherte vorzeitig mit Abzรผgen in Rente zu gehen.

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Wie enstehen Lรผcken bei den Wartezeiten?

Wartezeiten kรถnnen bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung enstehen. Bei beruflichen Ausbildungen sind Sie gewรถhnlich pflichtversichert. Wenn Sie รผber das 25. Lebensjahr hinaus studieren, ohne daneben in sozialversicherungspflichtigen Tรคtigkeiten in die Rente einzuzahlen, dann wird dies nicht als Wartzeit gerechnet.

Auch bei einer Selbststรคndigkeit zwischen zwei Angestelltenverhรคltnissen wird diese nicht als Wartezeit angerechnet.

Schule und Ausbildung

Freiwillige Rentenbeitrรคge sind sinnvoll, wenn Sie lรคnger als acht Jahre zur Schule gingen, und Ihnen deshalb Wartezeit fehlt. Auch wenn Sie mit 16 Jahren in der Schule waren oder eine schulische Ausbildung machten, lohnen sich freiillige Beitrรคge fรผr dieses Jahr.

Vorzeitig in Rente?

Freiwillige Beitrรคge lohnen sich auch, wenn Sie รผber 50 Jahre alt sind, gerne frรผher in Rente gehen, aber im Alter nicht mit knapper Kasse dastehen mรถchten. Dann kรถnnen Sie freiwillige Sonderzahlungen leisten und somit die Rente erhรถhen.

Wer kann Wartezeiten auffรผllen?

Um fehlende Wartezeiten durch freiwillige Beitrรคge auszugleichen, mรผssen Sie erst einmal in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Sie kรถnnen zwar auch als Selbststรคndiger freiwillig einzahlen, dann gelten aber andere Regelungen.

AuรŸerdem dรผrfen Sie 45 Jahre nicht รผberschritten haben. Danach ist es nicht mehr mรถglich, Wartezeiten auszugleichen.

Die Rente nach dem 45. Lebensjahr erhรถhen

Sie kรถnnen aber auch nach dem 45. Lebensjahr die Rente durch freiwillige Zahlungen verbessern. Ab dem 50. Lebensjahr lassen sich Rentenpunkte kaufen. Dies dient dem Ausgleich von Abzรผgen bei einer vorgezogenen Altersrente.

Abschlรคge durch Sonderzahlung ausgleichen

Wer als langjรคhrig Versicherter 35 Jahre Wartezeit gesammelt hat, kann mit Abschlรคgen ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. Diese Abschlรคge betragen pro Monat, den Sie frรผher in den Ruhestand eintreten, 0,3 Prozent, und das Minus bleiben fรผr den Rest Ihres Lebens. Ab dem 50. Lebensjahr kรถnnen Sie sich zusรคtzliche Rentenpunkte kaufen und durch Sonderzahlungen die Rentenkรผrzung ausgleichen.

Mรผssen Sie frรผher in Rente gehen?

Dieser Kauf von Rentenpunkten ab dem 50. Lebensjahr ist nicht daran gebunden, vorzeitig mit Abschlรคgen in den Ruhestand treten zu mรผssen. Sie kรถnnen also auch beim Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dann bekommen Sie durch Ihre freiwlligen Zahlungen ab dem 50. Lebensjahr einen Zuschlag auf Ihre regulรคre Rente.