Bürgergeld: Kann das Jobcenter ein Auto finanzieren?

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Im Rahmen des Bürgergeldes dürfen Leistungsberechtigte ein Auto besitzen, sofern es angemessen ist und nicht als Vermögen verwertet werden kann. Was aber, wenn das Auto dringend benötigt wird? Muss das Jobcenter den Kauf finanzieren? Wir geben Antworten.

Auto wird für künftigen Arbeitsplatz benötigt

Wer für einen in Aussicht stehenden Arbeitsplatz unbedingt ein eigenes Auto benötigt, kann zwar einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Das Jobcenter wird allerdings keinen Zuschuss gewähren, sondern ein Darlehen, das später in Raten zurückgezahlt werden muss.

Auf die Gewährung eines Darlehens besteht jedoch kein Rechtsanspruch, sondern es handelt sich um eine so genannte Kann-Leistung des Leistungsträgers. Die Behörde wird genau prüfen, ob das Auto tatsächlich für die bevorstehende Tätigkeit benötigt wird oder ob z.B. der Arbeitsweg auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann.

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Antrag muss plausibel und nachvollziehbar sein

Daher muss der Darlehensantrag plausibel und nachvollziehbar sein.

Ob das Fahrzeug dann als zinsloses Darlehen finanziert wird, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Im Falle einer Ablehnung kann auch ein Widerspruch sinnvoll sein, wenn die Ablehnung am tatsächlichen Bedarf vorbeigeht.

Wie viel wird das Jobcenter für den Autokauf gewähren?

Wenn allerdings das Jobcenter ein Darlehen gewährt, hält sich der Betrag zur Förderung deutlich in Grenzen. Mit mehr als 1500 Euro sollten Antragsteller nicht rechnen.

Eingliederung von Behinderten ins Berufsleben

Im Einzelfall kann aber auch eine höhere Förderung möglich sein. Dies sieht die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) in § 5 für Sonderregelungen zum Bemessungsbetrag vor. Dies ist dann der Fall, wenn die Betroffenen einen Antrag auf Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben stellen können.

So ist im Absatz 1 des § 5 festgelegt, dass in solchen Fällen bis zu 22.000 Euro gefördert werden können. Diese Förderung wird jedoch nur gewährt, wenn “keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten oder Kostenerstattungsansprüche bestehen”.

Liegt der Kaufpreis darunter, wird nur dieser Betrag gewährt. Eine Zusatzausstattung wird bei der Ermittlung des Zuschusses nicht berücksichtigt.

Betroffene sollten sich zusätzlich bei der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder ähnlichen Institutionen erkundigen, ob aufgrund der vorliegenden Behinderung weitere Förderungen möglich sind.

Auch beim künftigen Arbeitgeber nachfragen

Wer nicht von einer Behinderung betroffen ist, kann auch den zukünftigen Arbeitgeber fragen, ob das benötigte Auto als Darlehen gewährt werden kann.

Die derzeit angespannte Arbeitsmarktsituation lässt auch Arbeitgeber an solche Hilfen denken, damit der Arbeitsplatz besetzt werden kann. Das hängt natürlich auch von der Branche ab.