Ab Juli 2024 kommen auf viele Leistungsberechtigte beim Bürgergeld höhere Kosten zu. Denn dann entfällt das Nebenkostenprivileg, und diejenigen, die davon profitierten, müssen für ihren TV-Anschluss zahlen.
Noch zahlt das Jobcenter
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Derzeit haben viele Leistungsberechtigte noch den Vorteil, dass beim Nebenkostenprivileg die Gebühren für den Kabelanschluss Sammelverträge in Mehrfamilien-Mietshäusern unter Nebenkosten fallen, die auf die Mieter umgelegt werden. Nebenkosten werden vom Jobcenter übernommen.
Was ist das Nebenkostenprivileg?
Die Verbraucherzentrale informiert: “Hauseigentümer:innen (…) haben oft (…) Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) (…) abgeschlossen. (…) Das bedeutet, dass einzelne Mieter:innen (…) den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung bezahlen.”
Die gesetzliche Regelung steht in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Was steht in der Abrechnung?
In der Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung findet sich die Rechnungsposition, für die das Nebenkostenorivileg gilt, also „Breitbandkabelanschluss“, „TV-Kabel-Anschluss“ oder „SAT-Anschluss“ aufgeführt.
Kabelanschluss auf Nebenkosten gestrichen
Per Gesetz vom 1. Dezember 2021 wurden die Kabelgebühren aus den Nebenkosten entfernt. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2024 aus.
Wer dann weiter Kabelfernsehen gucken will und bisher unter das Nebenkostenprivileg fiel, muss jetzt einen eigenen Vertrag abschließen.
Was bedeutet das beim Bürgergeld?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellte klar, dass Leistungsberechtigte “die entsprechenden Aufwendungen aus dem Regelbedarf bestreiten müssen.”
Um welche Summen geht es?
Wie hoch genau die monatlichen Gebühren für den jeweiligen Kabelanschluss sind, das unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und auch vom Leistungsumfang. Mit rund sieben bis 13 Euro sollte man allerdings rechnen.
Wer seinen Lebensunterhalt vom Existenzminimum bestreiten muss, für den zählt leider jeder Euro.
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Mehrkosten gegen Ungleichbehandlung?
Kritisiert wurde beim Nebenkostenprivileg, dass hier Bürgergeld-Bezieher, die in Eigenheimen leben, ungleich behandelt werden gegenüber denen, die in Mietshäusern mit Sammelverträgen leben.
Denn ohne Vermieter oder Hausverwaltung zählte der Kabelanschluss auch bisher nicht als Nebenkosten und musste aus dem Regelsatz bezahlt werden. Jetzt müssen also die einen Leistungsberechtigten mehr zahlen, die anderen aber nicht weniger.
Die Versorgungsvereinbarung
Viele TV-Kabel-Anbieter ermöglichen eine Versorgungsvereinbarung an. Die zuvor im Sammelvertrag erfassten Mieter können mit ihrem vorherigen Anbieter einen Einzelvertrag abschließen und sich auf die vorherige Versorgung über die Sammelverträge beziehen.
Dies geht häufig mit günstigeren Konditionen einher. Allerdings lohnt sich ein Vergleich, denn mit der freien Wahl des Anschlusses tobt die Konkurrenz unter den Anbietern.
Vorsicht vor Gangstern
Die Umstellung auf Einzelverträge und freie Wahl des Anbieters lockt Kriminelle an. Sie tarnen sich als “Medienberater” oder lullen Leistungsberechtigte ein, diese “müssten” einen neue Vertrag an der Haustür oder am Telefon abschließen. Oft drohen sie auch (ohne jede Substanz).
Solche Abzocker lügen zum Beispiel, sie “müssten den Anschluss überprüfen” oder schüchtern ein, dass Sie “bald kein Fernsehen mehr gucken” können, wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben. Lassen Sie diese Halunken nie in Ihre Wohnung.
Wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt, dann informieren Sie bitte umgehend die Polizei.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.