Schwerbehindertenausweis läuft aus – Was passiert mit der Rente bei Schwerbehinderung?

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Ein Schwerbehindertenausweis ist oft zeitlich beschränkt. Was passiert, wenn er nicht weiterbewilligt wird, Sie aber bereits eine vorgezogene Rente für Menschen mit Schwerbehinderung erhalten? Verfällt diese auch, wenn der Status nicht mehr vorhanden ist?

Der Ausweis für Menschen mit Schwerbehinderungen

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Sie als schwerbehindert. Damit können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen bei dem zuständigen Landesamt für soziale Dienste. Dieser Ausweis dient auch als Nachweis für Ihren Schwerbehindertenstatus bei der Rentenversicherung.

Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderungen

Menschen mit Schwerbehinderungen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung erfüllen, haben ein Recht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Angerechnet werden als Wartezeit Beiträge zur Rentenversicherung aus einem angestellten Verhältnis oder Selbstständigkeit, außerdem Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Übergangsgeld.

Schwerbehinderung heißt vorzeitiger Renteneintritt

Das bedeutet, dass Sie im Vergleich zu Rentenberechtigten ohne Schwerbehinderung vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen können.

Mit 65 Jahren in Rente ohne Abschlag

Menschen mit Schwerbehinderung, die 1964 oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren ohne Abschlag Rente beziehen. Sie können die Rente sogar schon mit 62 Jahren beginnen.

Dann werden allerdings pro Monat vorzeitiger Rente 0,3 Prozent abgezogen. Maximal können das bei Schwerbehinderungen 10,8 Prozent der Altersrente sein.

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Die Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt der Rente vorhanden sein

Ein Grad der Behinderung unter (!) 50 berechtigt nicht zu dieser speziellen Altersrente. Die gesetzliche Altersrente wegen Schwerbehinderung kann vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn bei Beginn der Altersrente die Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt ist.

Selbst wenn die Schwerbehinderung also bei dem erstmaligen Rentenantrag noch nicht vorlag oder beantragt war, wirkt eine Anerkennung durch das Versorgungsamt auch rückwirkend ab Beginn der ersten bewilligten Rente.

Späterer Verlust des Status – Was passiert dann?

Was passiert aber im umgekehrten Fall? Was ist also, wenn die Schwerbehinderung vor oder kurz nach einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr besteht?

Zum Beispiel gilt bei Krebserḱrankungen eine fünfjährige Heilungsfrist. War die Therapie erfolgreich, und der Krebs ist verschwunden, dann wird auch der Schwerbehindertenausweis nicht verlängert.

Das Wann entscheidet

Hier kommt es auf den Zeitpunkt an. Endet Ihre Schwerbehinderung vor dem Beginn der Rente, dann gelten Sie in den ersten drei Monaten nach dem Auslaufen des Status noch als schwerbehindert. Innerhalb dieses Vierteljahres kommen Sie ohne Probleme in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt

Ist bei Rentenbeginn eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen anerkannt, dann bleibt diese erhalten. Es ist egal, ob Sie nach Renteneintritt Ihren Schwerbehindertenausweis verlieren.