Bürgergeld: Jobcenter gaben 400.000 Euro für Spesen zweckentfremdet aus

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Üppige Feiern und großzügige Geschenke: Interner Prüfbericht deckte auf, wie Jobcenter Hunderttausende verjubelten.

Wenn Bürgergeld-Bezieher zu viel Geld erhalten, wird jeder Cent einzeln geprüft. In den Jobcentern selbst wird mit Geldern offenbar großzügiger umgegangen, wie eine interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) herausgefunden hat. Die Revision bemängelt die üppigen Ausgaben für Spesen.

400.000 Euro für Spesen

Rund 400.000 Euro haben die Jobcenter für Spesen im vergangenen Jahr ausgegeben, wie ein interner Prüfbericht der BA ermittelte. Darüber berichtete erstmals die Bild am Montag.

Das Brisante: In 74 Prozent der Ausgaben für Spesen wurden Fehler entdeckt. Dabei wurden in etwa 50 Prozent der Fälle Fehler bzw. Unregelmäßigkeiten durch die Prüfer entdeckt. Demnach waren rund 200.000 Euro Ausgaben unnötig und nicht dem Zweck entsprechend.

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Die Gelder wurden zum Teil zweckentfremdet

Vorgesehen waren die Spesengelder nach Angaben der Revision für Veranstaltungen, die für eine positivere Außenwahrnehmung oder für Informationen der Kunden verwendet werden sollten. Stattdessen flossen die Gelder in interne Feiern, “um es sich gut gehen zu lassen”, während Leistungsbeziehende in Zeiten der Inflation jeden Euro einzeln umdrehen müssen.

Die Revision listete folgende Posten als Beispiele einzelner Jobcenter auf, die als unnötige Ausgaben bewertet wurden:

  • 12.154,78 Euro für eine Veranstaltung für die Behördenmitarbeiter
  • 1.996,83 Euro für Weihnachtspäckchen – für Jobcenter-Mitarbeiter
  • 4.580,31 Euro Raummiete für eine Jahresauftaktveranstaltung, die vom Grunde her unnötig erschienen

Außer Spesen nichts gewesen

Es stellt sich daher die Frage, ob die verwendeten Gelder nicht eher dazu geeignet gewesen wären, um beispielsweise das Personal aufzustocken, um eine reibungslosere Betreuung zu gewährleisten.

Die Kinder von Bürgergeld-Beziehenden hätten sich sicher auch über ein Weihnachtspäckchen gefreut. Denn bekanntlich sind Weihnachtszuwendungen im Regelsatz nicht vorgesehen.

Insgesamt spricht natürlich nichts dagegen, wenn auch die Mitarbeiter in den Jobcentern Betriebsweihnachtsfeiern unternehmen. Aber wenn schon die interne Revision die Ausgaben bemängelt, wird deutlich, dass hier eindeutig Gelder verschwendet wurden.

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