Kindergrundsicherung – das neue Kinder-Bürgergeld

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Ab 2025 soll die neue Kindergrundsicherung eingeführt werden. Gleichzeitig wird das heutige Kindergeld eingestellt. Erste Eckpunkte, wie die künftige Kindergrundsicherung aussehen soll, sind nun erstellt, aber nicht öffentlicht einsehbar.

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Es sind jedoch erste Informationen zur geplanten Kindergrundsicherung durchgesickert, über die beispielsweise der Sozialrechtsexperte Harald Thomé in seinem Rundbrief berichtet.

Das hatten Die Grünen im September 2020 bei der Kindergrundsicherung versprochen

  1. die Kinderregelsätze im Hartz IV-System sind zu niedrig, die Kindergrundsicherung soll bedarfsgerecht werden und Kinder aus der verdeckten Armut holen,
  2. der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung soll 290 Euro betragen.
  3. das bisherige bürokratische Antragsverfahren soll entfallen.

Und so soll die rot-grüne Kindergrundsicherung nun aussehen

  1. der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung ersetzt das Kindergeld und soll mit 250 Euro genauso hoch sein, der Anspruch darauf soll sich weitestgehend nach den bisherigen Regeln für’s Kindergeld richten,
  2. der zusätzliche Aufstockungsbetrag, die eigentliche Kindergrundsicherung, soll den Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder entsprechen und wie diese vom Elterneinkommen abhängig sein,
  3. der Aufstockungsbetrag wird nur auf Antrag und zeitlich befristet gewährt, wobei sich das Antragsverfahren äußerst bürokratisch gestaltet, so soll eine Antragstellung nur online möglich sein, Ansprüche auf Wohngeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss etc. sind vorrangig und müssen zuvor geprüft werden, fehlende Ansprüche sind nachzuweisen,
  4. für Kinder ab 15 Jahren soll eine Begleitung zur Eingliederung in Arbeit erfolgen (Arbeitspflicht als Vorrang vor dem Aufstockungsbetrag?).

Die Kindergrundsicherung ist tot, es lebe die Kindergrundsicherung

Der Grundbetrag ist nur so hoch wie das aktuelle Kindergeld und die Gesamtleistung, die Kindern ein bedarfsgerechtes Leben ermöglichen sollte, wurde nun doch auf das Niveau der Regelsätze des Bürgergeldes festgesetzt.

Ganz ehrlich: Grüne und SPD sollten sich diesen Irrwitz lieber sparen und alles so lassen wie es ist, denn mehr Leistung als aktuell mit Bürgergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen die Kinder mit der Kindergrundsicherung ja nun offenbar doch nicht. Diese Leistungen sind bereits erfolgreich etabliert und funktionieren weitestgehend reibungslos.

Eine weitere Behörde geplant

Die Grundsicherung für Kinder aus dem SGB II/XII und BKGG/EStG in eine separate Kindergrundsicherung auszulagern, führt nicht nur bei den Behörden zu einem erheblichen Mehraufwand, die Gemengelage aus zusätzlichen Antragsverfahren und einer weiteren Behörde verkomplizieren das System ganz erheblich – natürlich zu Lasten der Kinder.

Statt einem Antrag müssen Bedürftige dann zwei, oder mehr, separate Anträge bei mindestens zwei Behörden stellen: die Eltern auf Bürgergeld oder Wohngeld, und die Kinder auf Kindergrundsicherung, wobei sich beide Ansprüche auch noch wechselseitig beeinflussen.

Und das unter dem allseits bekannten Hintergrund, das Antragsverfahren auf Wohngeld drei bis sechs Monate dauern, inmanchen Kommunen noch länger – und so lange gibt’s auch keine Kindergrundsicherung.

Es ist schlimmer gekommen…

Die ganze Kindergrundsicherung, so wie sie hier nun kommen soll, ist “gequirlter Blödsinn”, wie man ihn sich kaum schlimmer ausdenken kann. Das Eckpunktepapier des BMFSFJ zur Kindergrundsicherung gibt es hier. (sb, fm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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