Bürgergeld: Gibt es Zuschüsse zum 49-Euro-Ticket?

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Das 49-Euro-Ticket ist für viele Menschen eine feine Sache. Einige nutzen es, um bisher unbekannte Regionen Deutschlands zu erkunden, und Pendlern ermäßigt es die Kosten zum Arbeitsplatz und zurück.

Alles in einer App

Ein 49-Euro-Ticket Abo sehen viele zudem als praktisch an. Egal, wo sie sich in Deutschland aufhalten, müssen sie keine Fahrscheine für Bus, Zug oder Straßenbahn lösen, sondern nur die App anklicken, wenn der Schaffner kommt.

Bürgergeld-Bezieher drehen jeden Cent zweimal um

Bei Bürgergeld-Beziehern sieht es weniger rosig aus. Die Leistungen sollen dem Existenzminimum entsprechen, und wenn das Geld so knapp ist, dann sind 49 Euro pro Monat eine erhebliche Belastung.

Bürgergeld-Bezieher erhalten keine Zuschüsse vom Jobcenter

Beim 49-Euro-Ticket gibt es keine regulären Zuschüsse, die in ganz Deutschland gilt. Im Klartext: Leistungen des Bürgergeldes zu beziehen, berechtigt nicht zu einer Ermäßigung bei diesem Ticket.

Leistungsbezieher müssen die 49 Euro aus dem Regelsatz bezahlen, den sie für das Minimum bekommen, das nötig ist, um einen Lebensunterhalt zu decken.

Ermäßigungen von DB und regionalen Verkehrsbetrieben

Für Bürgergeld-Empfänger oder Bezieher von Grundsicherung bieten die Deutsche Bahn und regionale Verkehrsbetriebe das sogenannte “Deutschland Ticket Sozial” an. Dieses Ticket kann gegen die Vorlage einer Berechtigung erworben werden. Die Preise unterscheiden sich leicht und liegen bei ca. 39,00 Euro. Eine Leserin teilte uns mit, dass z.B. beim Verkehrsverbund BoGeStra vergünstigte Sozial-Tickets für 39,00 Euro zu erhalten sind.

Der Regelsatz soll das 49-Euro-Ticket decken

Dieser Regelsatz wird nach einem bestimmten Schlüssel genau berechnet. In ihm sind Anteile für die Dinge des täglichen Lebens vorgesehen. Dazu gehören Posten für Ernährung, für Kleidung, für Körperpflege, und es gibt eine separate Position “Verkehr”.

Bürgergeld-Bezieher bekommen im Regelsatz also eine Gesamtsumme für Verkehrskosten zugesprochen. Diese liegt bei der Regelbedarfsstufe 1im Jahr 2024 bei 50,49 Euro. Damit könnten Sie das 49-Euro-Ticket mit dem für Verkehr vorgesehenen Teil des Regelsatzes bezahlen.

Falls Bürgergeld-Bezieher aber darauf angewiesen sind, Fahrten zu unternehmen, die nicht unter das 49-Euro fallen, reicht der Posten im Regelsatz nicht aus.

Sonderzahlungen bei beruflicher Weiterbildung

Bei Maßnahmen, die die berufliche Weiterbildung fördern, übernimmt das Jobcenter Fahrtkosten, und diese müssen nicht aus dem Betrag im Regelsatz bezahlt werden.

Dabei gilt Paragraf Punkt 3 im entsprechenden Sozialgesetzbuch: “Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist.”

Wer also Bürgergeld bezieht und sich in einer Aus- oder Weiterbildung befindet und regelmäßig pendelt, würde schnell über 49 Euro kommen. Das 49-Euro-Ticket wäre dann die günstigste Option, und das Jobcenter würde das 49-Euro-Ticket zahlen, ohne dass Sie die Kosten aus dem Regelsatz ziehen müssten.

Ticket nur mit Smartphone nutzbar

Bürgergeld-Bezieher haben also eine Position für Verkehr im Regelsatz, die das 49-Euro-Ticket abdeckt. Zudem bekommen Sie bei Aus- und Weiterbildungen (und sonstigen Maßnahmen des Jobcenters, die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen), die Kosten für das Ticket bei regelmäßigem Pendeln gestellt.

Eine Falle liegt für Leistungsbezieher anderswo: Das 49-Euro-Ticket kann nur noch digital genutzt werden, über das Aktivieren einer App. Diese App in Bus oder Bahn bei der Fahrkartenkontrolle abzurufen, ist nur mit einem Smartphone möglich.

Wer kein Smartphone besitzt, weil er es sich nicht leisten oder es nicht bedienen kann, kann das 49-Euro-Ticket nicht nutzen. Bürgergeld-Berechtigte gehören genau zu den Menschen, denen oft das Geld fehlt, sich ein Smartphone zu kaufen.

Abonnement ist Grundlage für das Ticket

Ein weiteres Problem für Bezieher von Sozialleistungen ist das Abo. Das 49-Euro-Ticket ist an ein Abo gebunden. Der Betrag wird Ende jeden Monats vom Konto abgezogen, und damit ist die Aktivierung für den nächsten Monat frei.

Wer 563 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt hat (das entspricht der Regelbedarfsstufe 1), der benötigt jedoch bei einem Betrag von rund 50 Euro Flexibilität.

Im einen Monat sind diese 50 Euro vielleicht noch vorhanden, in einem anderen Monat werden sie hingegen bis zum letzten Cent aufgebraucht. Ein verpflichtendes Abo bedeutet hier zumindest finanzielle Unsicherheit.

Fazit

Im Fazit heißt das: Die Regelsätze 2024 decken die Kosten für das 49-Euro-Ticket, und das ist erst einmal positiv. Die Bedingungen, an die dieses Ticket geknüpft ist -die App und das Abo- machen es jedoch Leistungsbeziehern oft unmöglich, diese günstige Möglichkeit des öffentlichen Verkehrs auch zu nutzen.