Die Bundesregierung hat angekündigt, die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung 2025 deutlich zu erhöhen.
Damit werden Gutverdiener stärker als bisher in die Finanzierung der Sozialversicherungen eingebunden. Der Sozialverband VdK begrüßt das, hält es aber für nicht ausreichend.
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Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Im nächsten Jahr soll die Beitragsbemessungsgrenze von bislang 5175 Euro auf 5512,50 Euro steigen. Grund dafür sind Lohnsteigerungen.
Anpassung geht nicht weit genug
VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt diese Erhöhung als Schritt in die richtige Richtung: „Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine faire Anpassung, geht aber noch nicht weit genug. So werden Gutverdienende stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt.”
Erhöhung der Grenzen auf Niveau der Rentenversicherung
Sie appelliert an die Bundesregierung, “mehr Mut” zu zeigen. Der VdK fordert, die Beitragsbemessungen der Kranken- und Pflegeversicherung an die der Rentenversicherung anzugleichen.
Dann würden bei allen Sozialversicherungen diese Grenzen bei 8.050 Euro liegen.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Höhe der Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung richtet sich nach der Höhe der Einkommen, da es sich dabei um einen Einkommensanteil handelt.
Diese Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung steigen aber nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu gesetzten Beitragsbemessungsgrenzen. Wer darüber hinaus verdient, zahlt keine höheren Beiträge, ganz egal, wie hoch sein weiteres Einkommen ist.
Erhöht sich jetzt die Beitragsbemessungsgrenze, bedeutet das, dass auch höhere Einkommen anteilig in die Finanzierung der Sozialversicherungen einbezogen werden.
Sozialverbände kritisieren soziale Ungerechtigkeit
Sozialverbände kritisieren die Beitragsbemessungsgrenzen als soziale Ungerechtigkeit. Gut- und Bestverdiener müssen nämlich nur für den Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.
Wer unter dieser Grenze verdient, zahlt hingegen Beiträge für sein gesamtes Einkommen. Anteilig bezahlen weniger Verdienende also viel mehr als Großverdiener.
Eine Erhöhung dieser Grenzen ändert nichts an der Ungleichbehandlung, sondern passt diese lediglich an.
Alle Einkommensarten sollen hinzugezogen werden
Der VdK fordert darüber hinaus, alle Einkommensarten zur Finanzierung der Sozialversicherung zur Kasse zu bitten. So sei es unverständlich, dass Einkommen aus Vermietungen und Vermögen nicht für die Sozialversicherungen berücksichtigt würden.
So würde der arbeitende Teil der Bevölkerung benachteiligt, während die Reichen und Superreichen Vorteile bekämen.
Bentele sagt: “Diese Gruppe leistet noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung.”
Der VdK könnte nicht akzeptieren, dass die allgemeinen Beitragssätze für alle erhöht würden, während Spitzeneinkommen, Vermögen und Vermietung nicht herangezogen würden.
Vermögenssteuer ist überfällig
Der VdK fordert seit Langem die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und striktere Regelungen bei der Erbschaftssteuer für große Erbschaften.
Ein hoher Freibetrag von mindestens einer Million Euro könne sicherstellen, dass nur sehr große Vermögen besteuert würden, so der VdK.
Auch der Armutsforscher Christoph Butterwegge hält eine Vermögenssteuer für überfällig und erinnert daran, dass 40 Prozent der Bevölkerung kein Vermögen hätten.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.