Bürgergeld: Erst dann ist Hartz IV abgeschafft

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Ein erstes Sondierungspapier der Koalitionswilligen aus SPD, Grüne und FDP ist veröffentlicht. Wie wir hier berichteten, soll Hartz IV in ein sog. Bürgergeld umgewandelt werden. Doch die Vorhaben sind nur skizziert. Dennoch lässt sich schon jetzt erkennen, dass sich eigentlich – bis auf den Namen – nicht viel verändern soll.

Erstes Papier aus den Sondierungsgesprächen

Eine ausführliche Analyse zum Sondierungspapier unsererseits haben wir bereits hier veröffentlicht.

Damit aber die Parteien wissen, wann tatsächlich Hartz IV als abgeschafft gilt, hat Harald Thomé von Tacheles e.V. eine Forderungsliste veröffentlicht. Diese könnte den Koalitionären helfen, ihren Willen Hartz IV abzuschaffen, tatsächlich helfen. Alles andere bliebe ansonsten nur ein PR-Gag.

Erst dann ist Hartz IV abgeschafft

1. Bürgergeld bleibt Hartz IV. Hartz IV ist erst dann abgeschafft, wenn die Sanktionen abgeschafft wurden. Alles andere ist Etikettenschwindel.

2. Nicht enthalten ist die Frage der Höhe der Regelbedarfe, diese müssen aus 1000 Gründen deutlich erhöht werden, für alle Leistungsbeziehenden. Besonders aber für die Menschen, die auf lange Sicht auf SGB II-/SGB XII- und AsylbLG-Leistungen angewiesen sind.

3. 500.000 Haushalte bekommen alleine im SGB II nicht die vollen KdU, hier muss sich deutlich etwas ändern.
Die Energiekosten gehen durch die Decke, diese müssen aus den Regelbedarfen rausgenommen und den KdU zugeordnet werden.

4. Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt muss wirklich im Mittelpunkt stehen und nicht die Erfüllung von „Integrationsquoten“ der Jobcenter und das Bedienen von Beschäftigungsträgern.

5. Unter Achtung der Würde eines jeden Einzelnen fällt mir ein, das die Grundsätze des „Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis“ in Kombination der „Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ (AGO), in Verbindung einer drei wöchigen Genehmigungsfiktion eingeführt werden könnte.

6. Dann sind X Änderungen im SGB XII nötig: höhere Regelbedarfe, höheres Schonvermögen, höhere Anrechnungsfreibeträge bei Zuverdienst, Berücksichtigung von alters-, krankheits- und behindertenspezifischen Besonderheiten bei den Unterkunftskosten. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende und einmalige Bedarfe.
Geplant ist ein „Neustart der Familienförderung und Kindergrundsicherung“. Dies ist gewiss erfreulich, hier wäre auf jeden Fall wünschenswert, dass das Kindergeld der Förderung der Familie zugutekommt und nicht im Sozialleistungsbezug wieder angerechnet wird.

7. Die Ausbildungsförderungssysteme und das BAföG sollen reformiert werden, auch ein gutes Vorhaben, der erste Schritt sollte sein, deutliche Änderungen an den Anspruchsvorraussetzungen und eine deutliche Erhöhung vorzunehmen.

Regelsatz um 50 Euro ansteigen lassen?

Zum Punkt Regelsatzerhöhung hatten die Grünen im Sommer diesen Jahres auf ihrem Bundesparteitag eine Mindestforderung für eine Regierungsbeteiligung beschlossen. Die lautet: Die Regelleistungen sollen mindestens um 50 Euro steigen. Es bleibt festzustellen, dass die Grünen ihr Wort mindestens in diesem Punkt einhalten müssen. Mehr dazu auch hier.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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