Breite Kritik an Hartz IV Sanktionen

Lesedauer 3 Minuten

Öffentliche Anhörung auf Antrag der Linken und Bündnis 90 /Grüne zu Leistungskürzungen und Sanktionen bei Hartz IV.

08.06.2011

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen fand am Montag eine öffentliche Anhörung zum Thema Sanktionen bei Hartz IV statt. Ein Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele – Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv. Diese Forderung stand – zusammen mit der Forderung der Grünen, die Sanktionen vorübergehend auszusetzen – in einer Expertenanhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags auf der Tagesordnung.

Der Sachverständige Professor Stephan Lessenich zog die Rechtfertigung von Sanktionen in der Grundsicherung grundsätzlich in Zweifel. Die Sanktionsregeln seien Ausdruck eines paternalistischen Sozialstaates, der es als seine Aufgabe ansähe, seine Bürgerinnen und Bürger durch drastische Maßnahmen erziehen zu müssen. In der Praxis folge daraus eine Abschreckungspraxis, die Menschen von dem Leistungsbezug abhalte. Auf diese Art und Weise werde die Realisierung eines grundrechtlich fundierten Anspruchs verwehrt. Dieser Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft sei der Grund für die Bildung eines breiten Bündnisses – des Sanktionsmoratoriums – im Kampf gegen die Sanktionsregeln und – praxis. Statt Abschreckung und paternalistischer Erziehung sei es angebracht die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in ihrer Würde zu achten und in ihrer Selbstverantwortung zu stärken, indem ihre Rechtsposition gestärkt und die Selbsthilfefähigkeit gefördert wird.


http://www.youtube.com/watch?v=382_uz043ms

In diesem Ausschnitt sind zu hören Statements von Prof. Dr. Stephan Lessenich vom Institut für Soziologie (Friedrich-Schiller- Universität Jena), der die SGB II Sanktionen kritisiert und sich stattdessen für ein bedingungsloses Recht auf ein Existenzminimum ausspricht.

Diakonie und DGB übten fundermentale Kritik an Sanktionsregeln
Auch die Diakonie und der DGB übten fundamentale Kritik an den Sanktionsregeln. Die Diakonie sieht durch die Sanktionspraxis die Würde des Menschen beschädigt. Die Praxis wirke abschreckend und halte leistungsberechtigte Menschen von der Realisierung ihrer Rechte ab. Der DGB formuliert in seiner Stellungnahme durchschlagende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aktuelle Sanktionsregelung: Das Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die aktuelle Regelung verletzt. Das Fördern der betroffenen Menschen komme viel zu kurz, und das Missverhältnis werde durch die aktuellen Kürzungen bei den Mitteln zur Eingliederung massiv verschärft. Weitere Sachverständige wie der Deutsche Verein stellten den „strafenden Charakter“ der Sanktionen heraus. Dieser zeige sich insbesondere in der mangelnden Beachtung von Verhaltensänderungen. Selbst eine Verhaltensänderung im Sinne der Behörde führe nicht dazu, dass Sanktionen aufgehoben werden könnten. Das Gesetz sei in dieser Hinsicht in verfassungswidriger Weise zu starr und unflexibel.

Ein weitgehender Konsens zeigte sich in der Anhörung, dass die Sanktionsregeln in der aktuellen Form nicht aufrechterhalten werden dürfen. So wurde durchgängig berichtet, dass es keinerlei empirisch fundierten Erkenntnisse über die Auswirkungen der Sanktionen gebe. Inwieweit Sanktionen eine – wie vom rot-grünen Gesetzgeber damals gewünschte – erzieherische Funktion hätten, sei ebenso unbekannt wie die negativen Effekte der Sanktionen – Ausgrenzung aus Leistungsbezug, Abschreckung, Wohnungslosigkeit, gesundheitliche Folgen etc.. Hier wurde ein massiver Handlungsbedarf zum Ausdruck gebracht.

Breit wurde die Kritik an den besonders harten Sanktionsregeln gegenüber den jungen Menschen bis 25 Jahre formuliert. Es gäbe keine sachlich fundierte Begründung für eine Unterscheidung der Sanktionen nach dem Alter. Daher sei ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) zu konstatieren (DBG). Vielfach wurde mit Verweis auf einen Kurzbericht des IAB auch auf sozial unerwünschte Folgen wie Verlust des Kontaktes zur Behörde, Wohnungslosigkeit etc. verwiesen, die das eigentliche, gesetzlich vorgeschriebene Ziel der Grundsicherung – Hilfe und Eingliederung – konterkarierten. Eine Abschaffung zumindest der Sonderregelungen für die jungen Erwachsenen sei – so beispielsweise der Richter am Landessozialgericht Halle, Klaus Lauterbach stellvertretend für viele – „wünschenswert“. Auch die das Gesetz ausführenden Instanzen – die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunalen Spitzenverbände – konnten keinen Grund für die striktere Sanktionierung von jungen Menschen benennen und bezeichneten diese Sonderregelung daher als verzichtbar.

DIE LINKE kritisiert die Sanktionen auch aufgrund ihrer negativen Wirkungen auf den Arbeitsmarkt. Sanktionen zwingen leistungsberechtigte Erwerbslose, nahezu jeden Job anzunehmen, und wirken somit als Instrument des gesetzlich erzwungenen Lohndumpings. In der Formulierung des IAB: Sanktionen haben nach der zugrundegelegten Arbeitsmarkttheorie, der so genannten Arbeitsuchtheorie, zwei Effekte: Sie senke den „Anspruchslohn“ der Erwerbsarbeitsuchenden und erhöhe ihre „Suchintensität“. In ein verständliches Deutsch übersetzt: Hartz IV übt massiven Druck auf die Erwerbslosen aus und trägt damit zu Lohndumping bei. Ausdrücklich wird der Wirkungszusammenhang für die jungen Menschen bestätigt: „Die Sanktionsregeln bei Jüngeren seien aber zu hart und wenig zielführend. Sie trügen allenfalls zur Aufnahme von unqualifizierter und prekärer Erwerbsarbeit bei, kaum aber zur nachhaltigen Integration junger Menschen ins Erwerbsleben.“ (pm, sb)

Lesen Sie auch:
Hartz IV: Mehr Sperrzeiten und Sanktionen
Öffentliche Anhörung zum Thema Hartz IV Sanktionen