Hartz IV: Neuer Freibetrag bei Arbeitstätigkeit

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Hartz IV: Neuer Freibetrag bei Einkommen durch Erwerbstätigkeit ab 2011

30.05.2011

Im Zuge der Hartz IV Reformen der schwarz-gelben Bundesregierung wurde der Erwerbstätigenfreibetrag verändert. Die mittlere Einkommenszone, bei der 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben, wird von 100 bis 1000 Euro (bisher: 800 Euro) ausgeweitet (§ 11b Abs. 3 Nr.1 SGB II). Der maximale Zugewinn beträgt demnach 20 Euro.

Beispiel: Bruttoverdienst 1.200 Euro:
Freibetrag alt: 100 + 140 (20% von 700) + 40 (10% von 400) = 280 Euro
Freibetrag neu: 100 + 180 (20% von 900) + 20 (10% von 200) = 300 Euro

Achtung, es existiert allerdings eine Übergangsregelung: Der neue Freibetrag gilt frühestens ab 1. Juli 2011 und auch nur dann, wenn eine neue Arbeit aufgenommen wird. Ansonsten gilt für alle Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Juli beginnen, der alte Freibetrag bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiter (§ 77 Abs. 3 SGB II). Weitere Fragen hierzu können auch im Hartz IV Forum von gegen-hartz.de gestellt werden.